CORK (dpa-AFX) - Apple
Im Rahmen dieses Prozesses werde Apple unter anderem überprüfen, ob Apps falsche Informationen über ihre Funktionen und Möglichkeiten enthalten, sie sich als andere Apps ausgeben oder ob sie versteckte, ruhende oder nicht dokumentierte Funktionen haben. Außerdem werde Apple auch bei Apps aus Konkurrenz-Stores überprüfen, ob die Apps den Nutzern klarmachen, warum sie auf Datenquellen zugreifen wollen, die von dem iPhone-Betriebssystem iOS verwaltet werden, wie Mikrofon, Kamera, Fotos oder Standort. Im Gegensatz zum hauseigenen Store finde aber keine ausführliche App-Prüfung statt, die auch die Inhalte und Geschäftsbedingungen umfasse.
Bislang konnten Nutzer eines iPhones nur Anwendungen aus dem App Store von Apple installieren. Nach den rechtlichen Vorgaben durch das neue EU-Gesetz für Digitale Märkte (Digital Markets Act/DMA) müssen große und dominante Anbieter, sogenannte Gatekeeper, App-Stores anderer Anbieter zulassen. Dazu gehört auch Apple.
Apple nimmt bei Apps aus alternativen Stores in der Regel keine inhaltliche Prüfung vor und geht auch beispielsweise nicht gegen Pornografie oder Anleitungen zum Drogenkonsum vor. Allerdings greift der Konzern ein, wenn bösartige Apps körperlichen Schaden für die Nutzer verursachen könnten. So werde man unter anderem gefährliche "Challenge-Apps" abfangen, die zu einer Selbst- oder Fremdgefährdung auffordern oder in besonders krassen Fällen versuchen, die Anwenderinnen und Anwender zu einer Selbsttötung zu bewegen.
Diese Schutzmaßnahmen würden dazu beitragen, das iPhone-Erlebnis der Nutzerinnen und Nutzer in der Europäischen Union "so sicher und datenschutzfreundlich wie möglich zu gestalten - wenn auch nicht in demselben Maße wie im Rest der Welt".
In dem Apple-Papier wird darauf verwiesen, dass auch der Wettbewerber Google
Quelle: dpa-AFX