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27.08.2021 ‧ dpa-Afx

Apple legt Gerichtsstreit mit kleineren Entwicklern mit Vergleich bei

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Spotify

CUPERTINO (dpa-AFX) - Apple hat sich in einem Gerichtsstreit mit kleineren Entwicklern über die Rolle des Konzerns beim App-Vertrieb auf dem iPhone und iPad auf Änderungen geeinigt. Mit dem Entgegenkommen in der hitzig geführten Debatte soll eine Sammelklage der US-Entwickler beendet werden.

Wie der US-Konzern am Freitag mitteilte, räumt er in dem Vergleich den Entwicklern künftig die Möglichkeit ein, den App-Nutzern Informationen über Abo-Abschlüsse außerhalb des App Stores zu senden. Das darf jedoch nicht innerhalb der App selbst passieren, sondern muss außerhalb der App laufen - beispielsweise per Mail. Bislang hatte sich Apple strikt geweigert, Informationen über alternative Abo-Möglichkeiten außerhalb des App-Stores in den Anwendungen darzustellen.

Die außergerichtliche Einigung mit den kleineren Entwicklern berührt nicht die größeren rechtlichen Streitigkeiten, etwa mit dem Spieleentwickler Epic oder dem Streamingdienst Spotify .

In dem Vergleich mit den Sammelklägern konnte Apple zentrale Forderungen der Entwickler abwehren. So muss Apple weder einen weiteren App-Store auf dem iPhone oder iPad zulassen noch seine Umsatzbeteiligung von bis zu 30 Prozent reduzieren.

Allerdings kam Apple den Klägern bei der Freiheit der Preisgestaltung entgegen: Der Konzern erhöht die Anzahl der vordefinierten Preispunkte, die Entwickler für Abonnements, In-App-Käufe und kostenpflichtige Apps festlegen können, von weniger als 100 auf mehr als 500.

Das App-Store-System von Apple steht aktuell unter Beschuss. Die EU-Kommission wirft dem iPhone-Konzern unfairen Wettbewerb im Geschäft mit Musikstreaming-Apps wie Spotify vor. Die Spielefirma Epic will mit einer Klage in den USA erreichen, dass sie und andere Anbieter eigene App Stores auf dem iPhone an Apple vorbei betreiben können. Apple betont, der App Store sei eine für App-Entwickler lukrative Plattform und schütze gleichzeitig die Nutzer vor Betrugsversuchen./chd/DP/jha

Quelle: dpa-AFX

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