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EQS-WpÜG: Oak Holdings GmbH / Angebot zum Erwerb
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Vantage Towers AG; Bieter: Oak
Holdings GmbH
20.03.2023 / 23:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes
(BörsG)
Bieterin:
Oak Holdings GmbH
Ferdinand-Braun-Platz
140549
Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98923
Zielgesellschaft:
Vantage Towers AG
Prinzenallee 11-13
40549 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92244
ISIN: DE000A3H3LL2
Die Oak Holdings GmbH (die "Bieterin"), eine 100%-ige indirekte
Tochtergesellschaft der Vodafone GmbH, die Teil eines Joint Ventures
zwischen der Vodafone GmbH und der Oak Consortium GmbH, einer von durch
Global Infrastructure Partners verwalteten und beratenen Investmentfonds,
sowie von durch verschiedene Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc.
beratenen und verwalteten Investmentfonds, Zweckgesellschaften und/oder
Accounts kontrollierten Holdinggesellschaft (die "Oak Consortium"), werden
wird, hat heute entschieden, den Aktionären der Vantage Towers AG im Wege
eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots (das "Delisting-Angebot")
anzubieten, ihre auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der
Vantage Towers AG (DE000A3H3LL2; die "Vantage Towers-Aktien") zu erwerben.
Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 32,00 je
Vantage Towers-Aktie anzubieten.
Die Bieterin hat mit der Vantage Towers AG am heutigen Tage unter üblichen
Vorbehalten vereinbart, dass die Vantage Towers AG noch vor Ablauf der
Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der Zulassung der Vantage
Towers-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse beantragt sowie alle angemessenen Schritte und Maßnahmen
unternimmt, um die Einbeziehung der Vantage Towers-Aktien zum Handel im
Freiverkehr der Wertpapierbörsen in Berlin (einschließlich der Einbeziehung
im Berlin Second Regulated Market), Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München
und Stuttgart, via Tradegate Exchange und jeder anderen Börse, die der
Vantage Towers AG bekannt wird, zu beenden.
Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in
deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen
Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen
zum Delisting-Angebot erfolgt im Internet unter
https://angebot.wpueg.de/oak/
Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot wird außerdem durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der
Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin")
verfügbar sein.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Vantage Towers-Aktien. Die
Bedingungen und weitere das Delisting-Angebot der Bieterin an die Aktionäre
der Vantage Towers betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage
dargelegt, die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFin
veröffentlicht werden wird. Inhabern von Vantage Towers-Aktien wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf
die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.
Das Delisting-Angebot an die Vantage Towers-Aktionäre zum Erwerb sämtlicher
Vantage Towers-Aktien wird ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften
der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Vorschriften des BörsG und
des WpÜG, sowie nach bestimmten Vorschriften des Rechts der Vereinigten
Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten") unterbreitet.
Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann
in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingeschränkt
sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder
einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden
Anforderungen informieren und diese beachten.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene
Personen und/oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten
von Amerika und in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des
Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist
unmittelbar oder mittelbar Vantage Towers-Aktien erwerben bzw. entsprechende
Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für
andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in
bzw. ein Optionsrecht auf Vantage Towers-Aktien gewähren. Diese Erwerbe
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe
würden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die Vodafone GmbH und/oder mit ihr
verbundene Gesellschaften (zusammen der "Vodafone-Konzern"), die KKR & Co.
Inc. und/oder Investmentfonds, Vehikel und Accounts, die von ihren
Tochtergesellschaften beraten und verwaltet werden (zusammen die
"KKR-Gesellschaften"),
Global Infrastructure Partners und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften
sowie beratene und verwaltete Investmentfonds (zusammen die
"GIP-Gesellschaften")
oder die Vantage Towers AG und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der
"Vantage
Towers-Konzern") enthalten, die "in die Zukunft gerichtete Aussagen" sind
oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete Aussagen beinhalten unter
anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie "davon ausgehen", "zum
Ziel setzen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen", "planen", "glauben",
"hoffen", "abzielen", "fortführen", "werden", "möglicherweise", "sollten",
"würden", "könnten" oder andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung
gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die Zukunft gerichtete
Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse beziehen
oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft möglicherweise eintreten
oder auch nicht eintreten werden. Die Vodafone GmbH, Oak Consortium und die
Bieterin machen Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete
Aussagen keine Garantie dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse
eintreten oder zukünftige Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere
tatsächliche Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die
Entwicklung des Industriesektors, in dem der Vodafone-Konzern, die
KKR-Gesellschaften, die GIP-Gesellschaften und/oder der Vantage
Towers-Konzern tätig sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und
damit zusammenhängender Themen auf den Vodafone-Konzern, die
KKR-Gesellschaften, die GIP-Gesellschaften und/oder den Vantage
Towers-Konzern wesentlich von denen abweichen können, die durch die in die
Zukunft gerichteten Aussagen, die in dieser Bekanntmachung enthalten sind,
gemacht oder nahegelegt werden. In die Zukunft gerichtete Aussagen treffen
eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender
gesetzlicher Vorschriften übernehmen die Vodafone GmbH, die Oak Consortium
und die Bieterin keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu
aktualisieren oder öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.
Düsseldorf, 20. März 2023
Oak Holdings GmbH
Die Geschäftsführer
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Ende der Mitteilung EQS News-Service
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Quelle: dpa-AFX