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DGAP-WpÜG: HORNBACH Holding AG & Co. KGaA / Angebot zum Erwerb
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: HORNBACH Baumarkt AG; Bieter:
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
20.12.2021 / 13:50 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service
der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE
GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1
Börsengesetz (BörsG)
Bieterin:
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
Hornbachstr. 11
76879 Bornheim
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen unter HRB 64616
ISIN DE0006083405
Zielgesellschaft:
HORNBACH Baumarkt AG
Hornbachstr. 11
76879 Bornheim
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Landau in der Pfalz unter
HRB 2311
ISIN DE0006084403
Angaben der Bieterin:
Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (die "Bieterin") hat heute entschieden,
ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1
BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der HORNBACH Baumarkt AG
(die "Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin
gehaltenen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien)
der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der
Gesellschaft von je EUR 3,00 (ISIN DE0006084403) (die "HBM-Aktien")
abzugeben (das "Delisting-Erwerbsangebot").
Die Bieterin hält derzeit 24.285.062 HBM-Aktien entsprechend rund 76,4% des
Grundkapitals der Gesellschaft.
Für jede in das Delisting-Erwerbsangebot eingereichte HBM-Aktie wird die
Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmungen des Mindestpreises und
der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, eine Gegenleistung in
bar in Höhe von EUR 47,50 anbieten.
Die Bieterin hat mit der Gesellschaft heute unter üblichen Vorbehalten
vereinbart, dass die Gesellschaft den Widerruf der Zulassung der HBM-Aktien
zum Handel im regulierten Markt noch vor Ablauf der Annahmefrist des
Delisting-Erwerbsangebots beantragt.
Die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot (auf Deutsch und als
eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), die die detaillierten
Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots enthält, wird nach der Gestattung
ihrer Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter www.pluto-offer.com
zusammen mit weiteren damit in Zusammenhang stehenden Informationen
veröffentlicht.
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein
Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die endgültigen Bedingungen des
Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot
betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die
Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen
des Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier
dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Aktionären der
Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden
Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie
wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird empfohlen,
gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung
des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Erwerbsangebots zu
erhalten.
Das Delisting-Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen
Gesellschaft und wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland und bestimmten, auf grenzüberschreitende Übernahmeangebote
anwendbaren Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von
Amerika und Kanadas durchgeführt. Die auf Grund des
Delisting-Erwerbsangebots geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind nach diesem auszulegen.
Soweit es nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene
Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des
Delisting-Erwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist
unmittelbar oder mittelbar Aktien der Gesellschaft erwerben bzw.
entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für
andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in
bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft gewähren. Diese Erwerbe
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
ausgehandelten Konditionen erfolgen. Falls solche Erwerbe oder
Erwerbsvereinbarungen erfolgen, werden sie außerhalb der Vereinigten Staaten
von Amerika stattfinden und anwendbaren Rechtsvorschriften entsprechen. Alle
Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen
Rechtsordnung erforderlich ist.
Bornheim, den 20. Dezember 2021
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
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Sprache: Deutsch
Börsen: HORNBACH Baumarkt AG: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; HORNBACH
Holding AG & Co. KGaA: Regulierter Markt in Frankfurt
(Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX