MÜNCHEN (dpa-AFX) - Ein Wirecard-Aktionär
Zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen der Forderung auf 20 000 Euro Schadenersatz ordnete das OLG "dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen des Antragstellers" an. Der in Untersuchungshaft sitzende Manager könne den anteiligen Vermögensarrest allerdings durch Hinterlegung der geforderten Summe plus Zinsen außer Vollzug setzen.
Der Aktionär - ein Münchner Rechtsanwalt - hatte vor einem Jahr für rund 27 000 Euro Wirecard-Aktien gekauft und kurz vor der Insolvenz im Juni für gut 4000 Euro verkauft. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Jeder Aktionär kann versuchen, Vermögen von Dr. Braun anteilig einzufrieren." Braun habe wenige Tage vor der Insolvenz eigene Aktienpakete in Millionenwert verkauft und dürfte Immobilien im In- und Ausland haben, sagte der Rechtsanwalt.
Der Zahlungsdienstleister Wirecard hatte im Juni Luftbuchungen von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt und Insolvenz angemeldet. Die Münchner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Wirecard seit 2015 Scheingewinne auswies, und ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Der Schaden für die kreditgebenden Banken und Investoren könnte sich auf 3,2 Milliarden Euro summieren./rol/DP/stw
Quelle: dpa-AFX