FRANKFURT (dpa-AFX) - Ein Schadensersatz-Urteil in historischer Höhe hat Bayer
Mit einem Betrag von 2,2 Milliarden Dollar verurteilten US-Geschworene Bayer zur bisher höchsten Schadenersatz-Zahlung in Prozessen um glyphosathaltige Unkrautvernichter. Das Unternehmen will in Berufung gehen. Das Urteil stehe im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und Bewertungen der Behörden, kritisierte ein Sprecher.
Der Konzern lege gegen alle in erster Instanz verlorenen Prozesse Berufung ein, um die Zahlung mindestens zu reduzieren, kommentierte Analyst Jo Walton von der Schweizer Großbank UBS. Er verwies auf eine Stellungnahme des Unternehmens, das davon ausgeht, "in der Berufung starke Argumente (zu) haben, um dieses Urteil aufzuheben oder zumindest den verfassungswidrig überhöhten Schadenersatz zu reduzieren". Auch bei bisher verlorenen Prozessen sei der Schadenersatz insgesamt um mehr als 90 Prozent reduziert worden, so Bayer weiter. Das Unternehmen verwies zudem darauf, dass es sich in zehn der jüngsten 16 Fälle vor Gericht durchgesetzt habe.
Dennoch sieht Experte Walton das Risiko, dass höhere Rückstellungen nötig werden. Aktuell habe Bayer 6,1 Milliarden US-Dollar für Glyphosat-Zahlungen sowie eine begrenzte Summe für Klagen im Zusammenhang mit der Chemikaliengruppe PCB und dem Unkrautvernichter Dycamba auf der hohen Kante. Bei der Vorlage der Zahlen für das dritte Quartal 2023 seien rund 52 000 Glyphosast-Klagen anhängig gewesen, zu denen es noch kein Urteil gegeben habe, betonte Walton. Dazu kämen die Herausforderungen für Bayer durch unproduktive Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie hohe Risiken durch Nachahmerprodukte im Pharmageschäft./gl/bek/stk
Quelle: dpa-AFX