FRANKFURT/BONN (dpa-AFX) - 22 Jahre nach dem heftig umstrittenen dritten Börsengang der Deutschen Telekom
In einer nahezu beispiellosen Prozessserie hatten die rund 16 000 Kläger zusammen rund 80 Millionen Euro Schadenersatz für ihre Kursverluste verlangt. Die beim Landgericht Frankfurt eingereichten Klagen wurden in einem Kapitalanlegermusterverfahren zusammengefasst, in dessen Verlauf der Telekom falsche Angaben im Börsenprospekt nachgewiesen wurden. Um danach die Einzelfälle schneller zu beenden, einigten sich Unternehmen und die in dem Verfahren führenden Anwaltskanzleien auf den nun umgesetzten Vergleichsvorschlag. Das OLG empfahl den Klägern am Montag erneut die Annahme. Die Telekom veröffentlichte eine E-Mail-Adresse, an die sich Kläger wenden können, die den Kontakt zu ihrem Anwalt über die Zeit verloren haben.
Die Aktionäre erhalten bei Annahme den im Jahr 2000 geleisteten Kaufpreis von 66,50 Euro pro Aktie zurück, von dem zwischenzeitlich gezahlte Dividenden und Teilverkäufe abgezogen werden. Auch der heutige Wert der Aktie wird verrechnet sowie die nachträglich verteilten Bonusaktien des Bundes, weil sämtliche Papiere bei den Käufern bleiben sollen. Aufgeschlagen werden dann noch 70 Prozent der angefallenen Prozesszinsen, die seit Einreichung der Klagen aufgelaufen sind. Insgesamt könnten rund 160 Millionen Euro herauskommen, hieß es beim Vergleichsabschluss vor einem Jahr aus Anwaltskreisen./ceb/DP/jha
Quelle: dpa-AFX