DUBLIN (dpa-AFX) - Der Facebook-Mutterkonzern Meta
Bereits 2018 waren entsprechende Beschwerden aus Belgien und Österreich zu den Methoden eingegangen - am selben Tag, an dem die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft trat. Zuvor hatte Meta seine Geschäftsbedingungen und deren rechtliche Grundlage geändert. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass das Unternehmen danach seine Nutzer gewissermaßen dazu drängte, bestimmte Bedingungen zu akzeptieren, da die Dienste für sie andernfalls nicht mehr nutzbar gewesen wären.
Die irische Behörde hält Meta außerdem dazu an, innerhalb von drei Monaten seine Praktiken bei der Datenverarbeitung zu ändern./swe/DP/ngu
Quelle: dpa-AFX