Bayer muss im Rahmen der Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA einen weiteren kleinen Dämpfer verkraften. Die Leverkusener bekommen in einem bedeutenden Rechtsstreit um die Gesundheitsrisiken des Unkrautvernichters keine Chance, das Verfahren neu aufzurollen. Kläger Edwin Hardeman habe genug Belege dafür geliefert, dass das Mittel Roundup seinen Krebs hervorgerufen habe, verkündete der zuständige Richter Vince Chhabria am Wochenende.
Bayer war zu Schadenersatzzahlungen an Hardeman in Höhe von gut 80 Millionen Dollar verdonnert worden. Allerdings hat Chhabria bereits zu erkennen gegeben, dass die Forderung möglicherweise falsch berechnet wurde. Am Montag ist eine zweite Entscheidung von Chhabria zu erwarten.
Der Fall Hardeman ist für Bayer von enormer Bedeutung. Denn dabei handelt es sich um einen "Bellwether Case" (eine Art Musterfall in einem Masseverfahren im US-Recht). Mehr dazu lesen Sie hier.
Bayer versucht die Glyphosat-Problematik mit einem Maßnahmenpaket in den Griff zu bekommen. Dazu gehört auch die Bestellung von Ken Feinberg als Mediator, der einen Vergleich in die Wege leiten könnte. Darüber hinaus hat der unbequeme Hedegfonds Elliott Management unter der Leitung von Paul Singer eine milliardenschwere Beteiligung am DAX-Konzern offen gelegt. Diese beiden Nachrichten hievten die Bayer-Aktie kurzzeitig über die Marke von 60 Euro. Das dadurch aufgerissene Gap könnte in den kommenden Tagen geschlossen werden. DER AKTIONÄR bleibt bei seiner Einschätzung: Für einen langfristig angelegten Einstieg auf der Long-Seite ist es zu früh.
(Mit Material von dpa-AFX)