In der EU hat der umstrittene Unkrautvernichter Glyphosat im vergangenen Jahr eine weitere Zulassung erhalten. In Deutschland hingegen sollen die Anwendungsbeschränkungen unabhängig von der EU-Entscheidung dauerhaft festgeschrieben werden. Das dürfte auch dem Glyphosat-Hersteller Bayer nicht schmecken.
Das sieht eine Verordnung von Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) vor, die das Kabinett am Mittwoch gebilligt hat. Untersagt ist demnach der Einsatz in Haus- und Kleingärten sowie in Wasserschutzgebieten. In der Landwirtschaft bleiben etwa die Vorsaat- und Nacherntebehandlung auf Äckern und ein flächiger Einsatz auf Wiesen verboten. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Die Verordnung soll eine bisherige Eilverordnung ablösen. Diese hatte auch ein eigentlich zum 1. Januar 2024 greifendes nationales Glyphosat-Verbot aufgehoben, das mit der erneuerten EU-Zulassung rechtlich keinen Bestand mehr gehabt hätte. Auch sonst auslaufende Beschränkungen wurden damit zunächst übergangsweise fortgeschrieben. Die EU-Kommission hatte die Zulassung um zehn Jahre bis 2033 verlängert. Die Behörde traf die Entscheidung, nachdem es unter den EU-Staaten keine Mehrheit dafür oder dagegen gab. Deutschland hatte sich enthalten.
Indes litt der Bayer-Konzern zuletzt unter einem anhaltenden Preisdruck bei Glyphosat. Unter anderem wegen dieser Entwicklungen musste der Konzern im Sommer vergangenen Jahres seine Prognose nach unten korrigieren. Auch im ersten Quartal 2024 dürfte der Gegenwind in der Agrarsparte angehalten haben. Details dazu wird Bayer aller Voraussicht nach mit seinen Zahlen zum ersten Quartal am 14. Mai.
Glyphosat ist und bleibt ein Dauerthema bei Bayer. Immer noch sind die dazugehörigen Rechtsstreitigkeiten in den USA nicht ausgestanden. Auch charttechnisch fehlen bei dem DAX-Wert weiterhin die Impulse. Anleger bleiben vorerst weiter an der Seitenlinie.
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bayer.
(Mit Material von dpa-AFX)