Bayer kommt in einem weiteren Glyphosat-Prozess mit einer deutlich geringeren Strafe davon. Im Fall des Ehepaares Alva und Alberta Pilliod senkte die Richterin Winifred Smith den von einer Jury verhängten Schadenersatz für die an Krebs erkrankten Kläger von 2,055 Milliarden Dollar auf 86,7 Millionen Dollar. Bayer bezeichnet die reduzierte Strafe als "Schritt in die richtige Richtung", dennoch beabsichtigen die Leverkusener, Berufung einzulegen.
Richterin Smith hatte schon eine Reduzierung angekündigt, da das Strafmaß den zulässigen verfassungsrechtlichen Rahmen überschreite. Bayer gibt sich damit allerdings nicht zufrieden. Das Unternehmen vertrete weiterhin die Ansicht, dass das Urteil und der Schadenersatz nicht von den Beweisen gestützt werden, teilte Bayer mit.
Bayer beabsichtigt, aus mehreren Gründen Berufung einzulegen – unter anderem hinsichtlich der Frage der Kausalität und dem Vorwurf der nicht ausreichenden Warnhinweise, da führende Regulierungsbehörden weltweit immer wieder zu der Schlussfolgerung gekommen sind, dass glyphosatbasierte Herbizide bei sachgemäßer Verwendung sicher sind und Glyphosat nicht krebserregend ist.
Auf dem Papier sieht die massive Reduzierung der Strafzahlung in diesem Glyphosat-Prozess äußerst positiv aus. Dennoch ändert das nicht viel am Grundproblem. Nach wie vor ist es nicht abzuschätzen, welche Kosten im Falle eines Vergleiches auf die Leverkusener zukommen. Mit wie vielen Klagen es Bayer (beziehungsweise die übernommene Monsanto) inzwischen aufnehmen muss, dürfte der DAX-Konzern kommende Woche im Rahmen der Zahlenvorlage zum zweiten Quartal publizieren.
Charttechnisch ist die Bayer-Aktie in einem schwachen Marktumfeld erneut unter die Marke von 60,00 Euro abgerutscht, der Abwärtstrend ist intakt. DER AKTIONÄR rät Anlegern weiter von einem langfristig angelegten Einstieg ab.
(Mit Material von dpa-AFX)