Der Elektroautobauer Tesla darf seine Ladestationen in Deutschland zunächst weiter betreiben. Das Landgericht Frankfurt wies einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Aufstellung und Weitergabe der Geräte zurück, wie eine Justizsprecherin am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Den Antrag hatte das Münchner Unternehmen Wirelane gestellt.
Dieses muss nun auch die Kosten des Verfahrens mit einem Streitwert von 100.000 Euro tragen. Der Ladesäulen-Aufsteller hatte insbesondere moniert, dass die sogenannten Tesla-Supercharger nicht geeicht seien. Der Kunde erfahre so nicht, wie viel Strom er beispielsweise in seinem Urlaubshotel erhalten hat. Die Hotels nehmen dafür häufig eine Pauschale.
Das Gericht sah keinen Bedarf für eine Eilentscheidung, weil Wirelane spätestens Mitte 2021 über einen Presseartikel von dem Umstand erfahren habe, dass die Tesla-Stationen nicht geeicht sind. Bis zum Antrag seien rund eineinhalb Jahre vergangen, was deutlich gegen die Eilbedürftigkeit spreche. Für möglicherweise fehlende Preisangaben an gewerblichen Ladestationen seien die Aufsteller und nicht Tesla verantwortlich.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann dagegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Wirelane-Eigner Constantin Schwaab hatte für den Fall einer Niederlage eine Klage gegen Tesla angekündigt.
Die Aktie von Tesla hat seit Anfang dieses Jahres deutlich zulegen können. Nach einer Verschnaufpause zum Wochenstart geht es am heutigen Dienstag weiter nach oben. Das Papier gewinnt gut drei Prozent auf 171,72 Dollar. Tesla profitiert dabei weiter von den starken Quartalszahlen, die das Unternehmen in der vergangenen Woche gemeldet hat. Anleger bleiben investiert. DER AKTIONÄR empfiehlt, einen Stoppkurs zur Absicherung bei 90,00 Euro zu setzen.