Der „Going Private“-Tweet von Elon Musk aus dem Jahre 2018 macht Tesla auch vier Jahre noch Probleme – und das gilt nicht nur für die zahlreichen, noch immer anhängigen Verfahren. Denn im jüngsten SEC-Filing des Elektroautobauers wird deutlich, dass trotz des 40-Millionen-Dollar-Vergleichs die US-Börsenaufsicht keine Ruhe gibt.
Im heute veröffentlichten 10-Q-Filing zu den Q2-Ergebnissen von Tesla steht, dass die SEC im Juni eine weitere strafbewehrte Anordnung wegen der „Going Private“-Tweets erlassen hat. Der Elektroautobauer wurde angewiesen, Informationen im Zusammenhang mit dem SEC-Vergleich herauszugeben, um zu prüfen, ob hier Governance- oder Compliance-Richtlinien verletzt wurden.
Dies ist jedoch nicht das einzige Detail, das hellhörig macht. Denn Tesla weist zudem darauf hin, dass das Justizministerium im Zusammenhang mit den „Going Private“-Tweets zuvor auch nach den Produktionszahlen des Model 3 gefragt habe. Ein Grund für die Nachfrage wurde nicht genannt.
Dies alleine ist jedoch kein Grund zur Panik. Tesla schreibt hierzu: „Es hat keine weiteren wesentlichen Entwicklungen in dieser Angelegenheit gegeben und unseres Wissens ist keine Regierungsbehörde in einer laufenden Untersuchung zu dem Schluss gekommen, dass ein Fehlverhalten vorliegt. Wie üblich haben wir mit den staatlichen Behörden zusammengearbeitet und werden dies auch weiterhin tun.“
Anleger, die in Tesla investieren, müssen sich exzentrischer Aktionen Elon Musks stets bewusst sein. Diese können auch massiven Einfluss auf den Aktienkurs von Tesla haben – wie auch aktuell im Fall der Twitter-Übernahme. Trotzdem bleibt Tesla eines der spannendsten Unternehmen im Automobil- und im Techsektor.