Gestern Abend war es mal wieder so weit: EU Politiker trafen sich, um die letzten Einzelheiten zur schärferen Regulierung der Technologie-Werte zu besprechen. Am Ende einigten sich die Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments auf ein Gesetz über digitale Märkte, den Digital Markets Act, der ab Januar 2023 gelten soll. Insbesondere die Indexmitglieder aus dem GAFAM Index sind von der Regulierungsmaßnahme der EU betroffen.
Im Kern geht es der EU darum, den Wettbewerb fairer zu gestalten. So sollen generell die Dienste für andere Anbieter besser zugänglich gemacht werden. Dazu gehört, dass sie eigene Produkte und Angebote nicht mehr bevorzugt gegenüber denen der Konkurrenz behandeln dürfen.
Darüber hinaus dürfen Daten aus verschiedenen Quellen künftig nur noch mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zusammengeführt werden. Ein pauschales Verbot personalisierter Werbung oder ein komplettes Verbot personalisierter Werbung für Kinder und Jugendliche enthält der DMA zwar nicht, soll aber mit dem Digital Services Act (DSA) kommen, dem zweiten Teil des Digital-Pakets der EU.
Die DMA-Regeln gelten für Konzerne, die einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssen sie einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern betreiben. Die US-Technologie-Werte Apple, Amazon, Meta, Microsoft und Alphabet sind hier klar das Ziel.
Für den App-Verkauf von Apple könnte der DMA unter anderem bedeuten, dass sich der amerikanische Internetgigant gegenüber anderen Zahlungsdienstleistern oder App-Stores von Dritten öffnen muss. Damit könnten wichtige Zahlungsströme des Services-Segments geschmälert werden und Apple würde weniger Kontrolle über Daten sowie Verhalten der User haben.
Es gilt abzuwarten, inwiefern die von der EU getroffenen Beschlüsse für die amerikanischen Internetgiganten in irgendeiner Form belastend sind. In der Vergangenheit wurden beispielsweise bereits einige Kartellverfahren gegen Google geführt und Strafgelder in fast zweistelligen Milliarden-Bereich verhängt. Einen nennenswerten Einfluss auf die Kursentwicklung der Aktie hatte das in der Regel eher nicht.
DER AKTIONÄR bleibt daher für die Big Five der US-Technologie-Konzernen unverändert positiv gestimmt. Wer das Investment sowie das Risiko einer Einzelaktie scheut oder gerne in alle fünf Big-Tech-Konzerne investieren will, setzt auf den GAFAM-Index von DER AKTIONÄR. Konservativen Anlegern empfiehlt DER AKTIONÄR das Index-Tracker-Zertifikat mit der WKN DA0AB2. Mit dieser kann der Anleger 1:1 an der Entwicklung des Index teilhaben.