Im Streit um die Zahlungsmodalitäten des App Stores hat Apple vor dem Obersten Gerichtshof der USA einen Erfolg erzielt. Der Konzern dürfe diese vorerst beibehalten, so das Urteil der Richterin. Apple hat damit mehr Zeit, um später im Jahr Berufung gegen das Urteil des 9. US-Berufungsgericht von Anfang 2023 einzulegen.
Richterin Elena Kagan lehnte am Mittwoch den Antrag des Spielentwicklers Epic Games ab, der es App-Entwicklern ermöglicht hätte, iPhone-Nutzer auf andere Kaufoptionen hinzuweisen. Kagan sagte, sie werde die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts nicht sofort in Kraft treten lassen. Das 9. US-Berufungsgericht hatte Anfang 2023 festgestellt, dass Apple gegen das kalifornische Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen hat.
Konkret geht es um die Bezahlmöglichkeiten innerhalb des App Stores. Bislang verlangt der Tech-Riese eine Gebühr von 15 bis 30 Prozent von den App-Entwicklern – abhängig von deren Umsätzen und Zugehörigkeitsdauer im App Store. Zukünftig muss Apple die Möglichkeit schaffen, dass auf alternative Zahlungssysteme hingewiesen wird.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs räumt Apple nun mehr Zeit ein, um gegen das Urteil des 9. US-Berufungsgerichts Berufung einzulegen.
Die Aktie des iPhone-Konzerns setzt derweil ihren jüngsten Abwärtstrend weiter fort und verliert am Mittwoch 0,6 Prozent. Die nächste Unterstützung für den Kurs verläuft im Bereich von 175 Dollar.
Ein endgültiger Erfolg ist die heutige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs natürlich nicht, aber sie räumt dem Konzern mehr Zeit ein, die einträglichen App Store-Gebühren zumindest teilweise zu retten. Trotz der jüngsten Kursschwäche ist DER AKTIONÄR langfristig optimistisch für Apple – die Aktie ist ein Basisinvestment im Tech-Sektor.
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.
Der Chefredakteur dieser Publikation, Herr Leon Müller, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.