Die Aktie von Apple notiert nur noch knapp vor ihrem 52-Wochen-Tief. Die Sorgen der Anleger sind angesichts der anhaltenden iPhone-Probleme in China nachvollziehbar. Doch damit nicht genug: Mit der Apple Watch bekommt nun ein weiterer Verkaufsschlager Probleme. Es droht nichts Geringeres als ein Verkaufsverbot.
Denn vor den Feiertagen erging eine Entscheidung der Internationalen Handelskommission (ITC), welches eine Patentverletzung von Apple beanstandete. Genauer stellte die US-Behörde vergangenen Donnerstag fest, dass einige EKG-Funktionen der Apple Watch Patente des Medizingeräteherstellers Alivecor verletzen.
Theoretisch könnte die ITC auf Grundlage des Urteils nun ein Import-Verbot der Patent-verletzenden Watch-Versionen in den USA verhängen. Die Behörde setzte das Verbot aber „on hold“, um Apple die Möglichkeit zu geben, sämtliche Rechtsmittel einzulegen.
Dass Apple mit einem Einspruch gegen die ITC Erfolg haben dürfte, zeigt eine Entscheidung des US-Patentamts, welches die EKG-Funktionen für Mobilgeräte von Alivecor Anfang Dezember als nicht patentierbar einstufte.
Wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird, bleibt dem US-Konzern darüber hinaus noch die Möglichkeit zu einer finanziellen Einigung mit Alivecor. Apple müsste dann Lizenz- und Entschädigungszahlungen entrichten. Im Streit mit Qualcomm um Funkchips im iPhone lagen diese Zahlungen zwischen fünf und sechs Milliarden Dollar. DER AKTIONÄR schätzt, dass Apple im aktuellen Fall mit Zahlungen von bis zu einer Milliarde Dollar rechnen muss.
Die Apple-Aktie dürfte die aktuelle ITC-Entscheidung nur leicht belasten. Angesichts der bereits bestehenden Probleme sorgt sie allerdings für anhaltenden Gegenwind. Für 2023 bleibt DER AKTIONÄR allerdings für die Apple-Aktie positiv gestimmt.
Hinweis auf Interessenkonflikte:
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.