Ende Februar 2019 beginnt das sogenannte „Bellwether Trial“, welches leitend für gut 620 weitere anhängige Schadensersatzklagen rund um den Unkrautvernichter Glyphosat wird. Bayer konnte sich bezüglich dieses wichtigen US-Gerichtsverfahrens erst kürzlich eine etwas bessere Ausgangsposition verschaffen. Denn: Der zuständige Richter Vince Chhabria in San Francisco gab dem Antrag des Konzerns statt, den Prozess in zwei Phasen aufzuteilen.
Zweiteilung in weiterem Glyphosat-Prozess
Damit muss zunächst die Frage geklärt werden, ob der Wirkstoff ursächlich für die Krebserkrankung des Klägers Edwin Hardemann war. Erst wenn dafür ausreichend Beweise vorliegen, wird die Frage erörtert, ob Monsanto versucht hat, zuständige Regulierungsbehörden zum Thema Glyphosat zu manipulieren.
Erholung auf 85 Euro denkbar
In den nächsten Wochen und Monaten könnte die Bayer-Aktie im Rahmen einer technischen Erholung einen Teil ihrer zuvor erlittenen Kursverluste wieder aufholen. In einem derartigen Szenario wäre ein Anstieg bis auf 85 Euro denkbar. Im Update des Shortseller-Börsenbriefes (www.shortseller.trade) vom 2. Januar 2019 wurde der am 12. Juli 2018 zu 0,64 Euro empfohlene Bayer-Put MF6BP8 daher zu einem Kurs von 2,98 Euro verkauft.