Der Fall der Berliner Mauer im Jahr 1989 war der Beginn der deutschen Einheit und gleichzeitig das Ende des Überwachungs- und Repressionsapparats in Form der Staatssicherheit der damaligen DDR. Knapp 28 Jahre später schlägt die Stasi wieder zu.
Die treibende Kraft hinter dem neuen, gesamtdeutschen Ministerium für Staatssicherheit ist Bundesjustizminister Heiko Maas. Mit einem neuen Gesetzentwurf will Maas Betreiber von Social-Media-Plattformen wie Facebook und Twitter dazu verpflichten, strafbare Inhalte wie Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede oder Volksverhetzung zu löschen. Andernfalls drohen den Verantwortlichen und den Unternehmen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.
Es stellt sich die Frage, wer darüber zu entscheiden hat, was auf Facebook und Twitter juristisch relevante und damit strafbare Inhalte sind. Wäre eine Aussage wie „Justizminister Maas ist ein Stasi“ oder „Angela Merkel ist eine Volksverräterin“ schon eine strafbare Beleidigung? Entscheiden so etwas künftig Mitarbeiter von Facebook und Co oder sollen – wie früher jenseits des deutschen Grenzzauns – User andere User anschwärzen? Egal, beides hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun, sondern trägt Züge einer Gesinnungsüberwachung wie in den Hochzeiten der DDR. Facebook, Twitter und Co haben den Vorteil, dass Einzelne mit ihrer Meinung eine Vielzahl von Nutzern erreichen. Um diesen „Missstand“ geht es in Wirklichkeit.
Der Justizminister sollte einen Blick in das Grundgesetz werfen und sich an seinen Amtseid erinnern: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. … Eine Zensur findet nicht statt.“ Diese Grundrechte gilt es zu bewahren, sonst wird am Ende noch das Wirtshaus oder der Wirt dazu verdonnert, eine Geldbuße zu bezahlen, wenn sich am Stammtisch ein Gast über etwas echauffiert, was den Gesinnungswächtern nicht passt. Oder anders ausgedrückt: Was kann die Autobahn als Verkehrsnetz für mögliche Geisterfahrer? Wehret den Anfängen – das gilt auch im Falle von Maas’ Stasi-Gesetz.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich bin absolut dafür, dass Rechtsvergehen bestraft werden – von Richtern, wie es in der BRD üblich ist. Nicht aber von Laien-Löschtrupps bei Facebook. Dafür reicht es zum Beispiel völlig aus, die Mitglieder in sozialen Netzwerken eindeutig zu identifizieren und zu legitimieren. Die Technologien dafür sind längst verfügbar. Der Maas’sche Vorstoß ist aber ein Frontalangriff auf das Recht zur freien Meinungsäußerung. Wie sagte Maas’ Obergenosse, Sozi-Poser und Linkspopulist Schulz so schön: „Bei unserem Programm wird es um Gerechtigkeit, Respekt und Würde gehen.“ Den Respekt vor der freien Meinung kann er nicht gemeint haben.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine erfolgreiche Woche und trotz aller politischer Gegenwehr allzeit den Mut zu einer eigenen – auch kontroversen – Meinung.