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17.09.2020 Thomas Bergmann

Volksbegehren zulässig: Wird die Deutsche Wohnen enteignet?

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Deutsche Wohnen

Der Berliner Senat hat das Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" für rechtlich zulässig erklärt. Kommen im nächsten Jahr ausreichend Unterschriften zusammen, folgt ein Volksentscheid. Die Aktionäre des DAX-Aufsteigers und zweitgrößten deutschen Wohnungskonzerns müssen aber jetzt nicht in Panik verfallen. Es gibt eine Hintertür.

Wie die Senatsverwaltung für inneres und Sport am Donnerstagmittag mitteilte, ist das Volksbegehren formal zulässig, da eine ausreichende Zahl von Unterstützungsunterschriften vorliegt. Allerdings wäre das Volksbegehren im Erfolgsfall für den Senat formal unverbindlich, das heißt, es wird nicht gleich Gesetz.

Unabhängig von den Erfolgsaussichten könnte sich Berlin eine Enteignung der Wohnungsunternehmen (mit mehr als 3.000 Einheiten) wohl ohnehin nicht leisten. Das Volksbegehren zeigt aber die hohe Unzufriedenheit in der Stadt mit der Mietpreisentwicklung dem verfügbaren Angebot. Mietendeckel und Enteignung erscheinen aber als der falsche Weg, da Berlin die Privatwirtschaft braucht, um der Wohnungsnot zu begegnen.

Trotz des Gegenwinds in Berlin sieht Deutsche-Wohnen-Finanzchef Grosse noch großes Potenzial in der Bundeshauptstadt. Im sei aber auch wichtig, die Interessen der Gesellschaft und die der Mieter unter einen Hut zu bekommen, wie er im Gespräch mit dem AKTIONÄR erklärt. Dies ist zweifelsohne eine schwierige Angelegenheit.

Deutsche Wohnen (WKN: A0HN5C)

Nach zehn Jahren Boom auf dem Wohnungsmarkt scheint immer noch kein Ende in Sicht. Zwar werden die Steigerungsraten wegen Corona und Mietendeckel nicht mehr so üppig ausfallen, die Tendenz zeigt aber weiter nach oben. In Ausgabe 38/2020 hat DER AKTIONÄR die Deutsche Wohnen neu eingeschätzt.

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