Hersteller und VW-Händler müssen von der Abgasmanipulation betroffene Fahrzeuge wohl nicht zurücknehmen – dieser Auffassung ist das Landgericht Bochum. Im bundesweit ersten Prozess hatte ein VW-Kunde auf Rücknahme seines rund 38.000 Euro teuren VW Tiguan geklagt.
Nach Einschätzung von Richter Ingo Streek liege zwar eindeutig ein Mangel vor, dieser sei aber nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne. Nur bei erheblichen Mängeln sei eine Rückabwicklung des Kaufs vorgeschrieben.
Laut Volkswagen kann das Problem beim Auto des Klägers mit einem Software-Update innerhalb von 30 Minuten behoben werden. Die Kosten für das genannte Programm-Update beziffert das Unternehmen auf etwa 100 Euro. Streek verwies in Bochum auf eine Grundsatzentscheidung, nach der ein erheblicher Mangel dann vorliege, wenn die Behebung über ein Prozent des Auto-Kaufpreises koste.
Endgültig ist die Entscheidung im konkreten Fall allerdings noch nicht. Der Anwalt des Bochumer VW-Autohauses bot vor Gericht "aus freien Stücken" eine Rücknahme des Wagens zu einem "marktüblichen Preis" an - im Gegenzug für den Kauf eines Neufahrzeuges. Darüber sollte in den nächsten Tagen zwischen den Parteien verhandelt werden. Glückt die vom Gericht angeregte Einigung nicht, soll Mitte März eine endgültige Entscheidung folgen.
Durchatmen bei Volkswagen
Trotzdem dürfte man bei VW erst einmal erleichtert sein, denn eine Rücknahmepflicht für die rund 2,5 Millionen betroffenen Autos alleine in Deutschland hätte Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe verursacht. Für die Nachbesserung der europaweit 8,5 Millionen Fahrzeuge hat der Konzern 6,7 Milliarden Euro zurückgestellt.
Die Volkswagen-Vorzüge haben ihre Erholung im Tagesverlauf fortgesetzt. Mit einem Plus von rund zwei Prozent gehört die Aktie zu den Top-Gewinnern im DAX. Geduldige Anleger können weiterhin zugreifen.
(Mit Material von dpa-AFX)