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Deutsche Post: Milliardenstreit – ist kaum ein Problem

Deutsche Post: Milliardenstreit – ist kaum ein Problem
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20.08.2015 ‧ Werner Sperber

1,5 Milliarden Euro soll die Deutsche Post vielleicht an das Bundesministerium der Finanzen zurückzahlen müssen, schreibt die "Wirtschaftswoche". Denn die Deutsche Post habe die zum 1. Juli 2010 neu geregelten Umsatzsteuer-Vorschriften zu stark zu Gunsten des Konzerns ausgelegt. Das ist alt; neu dagegen ist die Risikobewertung für den Konzern mit dieser Milliardensumme, wobei nicht erklärt wird, woher diese Summe stammt. Für die Post jedenfalls ist dieser Betrag "kompletter Humbug".

So sieht es die Post
Das entsprechende Verfahren, also eigentlich der Widerspruch der Deutschen Post gegen den Steuerbescheid für das Jahr 2010, ist seit langem vor dem Finanzgericht Köln anhängig und wird auch seit Jahren im Geschäftsbericht der Post aufgeführt. Zum 1. Juli 2010 wurden beispielsweise Post-Produkte für Geschäftskunden von der zuvor geltenden Umsatzsteuer-Befreiung wieder ausgenommen; solche Produkte sind demnach wieder umsatzsteuerpflichtig.

Die Post möchte mit dem Verfahren Klarheit schaffen, was denn nun umsatzsteuerpflichtig ist und was nicht. Ein Unternehmenssprecher erklärte, wenige Produkte, bei denen sich die Deutsche Post sehr sicher ist, dass sie weiter umsatzsteuerbefreit sind, wurden auch weiter so behandelt, bei den anderen Produkten seien die neuen Vorschriften umgesetzt worden. Entsprechend sei auch ein solcher Betrag von 1,5 Milliarden Euro nicht nachzuvollziehen, zumal es auch sein könne, dass die Post Geld zurückerhalte.

Das ist der Hintergrund
Im vergangenen Jahr sind etwa 45 Prozent der Einsprüche gegen Steuerbescheide erfolgreich gewesen – oder teilerfolgreich, wie ein Sprecher des Finanzgerichts Köln erklärte. Ein Teilerfolg ist etwa, wenn die Fahrtstrecke zur Arbeit mit fünf Kilometern anerkannt wird, während das Finanzamt von vier Kilometern ausgegangen ist, der Steuerpflichtige aber sechs Kilometer gefahren sein wollte. Grundsätzlich kommt es nur bei rund fünf Prozent der Steuerbescheide zu einem Verfahren vor Finanzgerichten und wenn die Gerichte tatsächlich urteilen, sei die Erfolgsquote wesentlich geringer als die oben genannten 45 Prozent.

Fazit
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Ob es in diesem Verfahren jedoch überhaupt zu einem Urteil kommen muss ist fraglich, schließlich können sich die Prozessbeteiligten Deutsche Post und Bundesfinanzministerium mit Hilfe des Gerichts auf eindeutige Regeln (auch nach den Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts) einigen. Die Summe von 1,5 Milliarden Euro ist nicht nachzuvollziehen, also können Anleger diesbezüglich wohl ruhig bleiben. Post-Aktionäre müssen sich derzeit eher über den Gesamtmarkt Sorgen machen und sollten den Stoppkurs bei 23 Euro beachten.


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