Der Pharmakonzern Bayer hat im Streit um sein Krebsmittel Nexavar vor dem höchsten indischen Gericht eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies die Forderung Bayers nach Aufhebung einer Zwangslizenz für eine billigere Generikaversion des Medikaments zurück. Es soll weiterhin für Patienten in Indien erschwinglich bleiben.
Natco-Lizenz bleibt bestehen
Das Gericht bestätigte damit am Freitag die Entscheidungen von niedrigeren Instanzen, berichtete the "Economic Times". Im Juli hatte sich ein Gericht in Mumbai geweigert, die Zwangslizenz des indischen Generika-Herstellers Natco Pharma aufzuheben. Natco verkauft eine Monatsdosis für umgerechnet etwa 140 Euro, während das Krebsmittel bei Bayer etwa 4.400 Euro kostet. In einer ersten Reaktion sagte ein Sprecher von Bayer HealthCare: "Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts." Die Entscheidung werde derzeit geprüft. Danach werde über weitere Schritte entschieden.
Die indische Patentbehörden hatten Natco 2012 erstmals eine Zwangslizenz zur Produktion des in Nexavar enthaltenen Wirkstoffes Sorafenib Tosylate erteilt, das zur Behandlung von Leber- und Nierenkrebs eingesetzt wird. Natco zahlt für die Nutzung eine von den Umsätzen abhängige Lizenzgebühr. Das Urteil könnte weitere Auswirkungen auf andere patentierte Medikamente ausländischer Pharmakonzerne in Indien haben. Auch Konzerne wie Roche oder Novartis mussten bereits in Indien Niederlagen im Streit um Schutzrechte hinnehmen.
Weiter im Trend
Nachdem die Aktie von Bayer ein neues Rekordhoch nach dem anderen erklommen hatte, musste das Papier im Zuge der allgemeinen Marktkorrektur zuletzt ebenfalls Federn lassen. Am Montagmorgen verliert die Aktie erneut leicht 0,4 Prozent auf 112,40 Euro. Dem langfristigen Aufwärtstrend tut das jedoch keinen Abbruch. Anleger bleiben deswegen investiert, sichern ihre Position aber mit einem Stopp bei 102 Euro nach unten ab.
(Mit Material von dpa-AFX)