Aufregung in der Versicherungsbranche: Erstmals hat ein Gericht der Corona-Klage eines Gastwirts statt gegeben und die angeklagte Versicherung zu einer Millionenzahlung verdonnert. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf die Allianz haben, die sich auch mehreren Klagen gegenüber sieht. Dem Münchner Versicherer droht ferner von der charttechnischen Seite Ungemach.
Laut Urteil des Münchner Landgericht I muss die Bayerische Versicherungskammer (BVK) 1,014 Millionen Euro an den Pächter des Münchner Augustinerkellers zahlen. Der Wirt hatte kurz vor dem Lockdown im März eine Betriebsschließungspolice abgeschlossen. Die Versicherungskammer weigert sich trotzdem zu zahlen. In den Versicherungsbedingungen sei zwar eine behördlich angeordnete Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gedeckt, der Covid-19-Erreger jedoch nicht explizit erwähnt.
Das Landgericht argumentierte, dass diese Vertragsbedingungen intransparent seien. "Wir sind der Meinung, dass man von einem Versicherungsnehmer nicht erwarten kann, dass ihm das Infektionsschutzgesetz geläufig ist", sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg.
Die Allianz muss ebenfalls in München Niederlagen fürchten, da deren Versicherungsbedingungen ähnlich formuliert sind: Schließungen nach Infektionsschutzgesetz sind versichert, der Covid-19-Erreger ist aber nicht ausdrücklich genannt. Unter anderen haben die Wirte des bekannten Wirtshauses am Nockherberg geklagt. Auch hier geht es um einen siebenstelligen Betrag (DER AKTIONÄR berichtete).
Aus technischer Sicht steht die Allianz-Aktie am Scheideweg. Hält die Unterstützung bei 160 ist ein Rebound in Richtung 172 Euro möglich. Fällt der Kurs darunter, droht ein Rücksetzer bis 145 Euro.
Die schlechten Nachrichten zur Allianz reißen nicht ab. Während die finanziellen Auswirkung kaum zu spüren sein dürften, belasten diese Meldungen das Sentiment der Anleger. Es braucht Geduld bei der Allianz, die langfristig weiter aussichtsreich ist.
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