Nach einer Niederlage vor dem Münchner Landgericht drohen dem Versicherer hohe Entschädigungszahlungen an Gastwirtschaften, die während des Lockdowns ihre Lokale schließen mussten. Geklagt hatten die Wirte der Paulaner-Gaststätte am Nockherberg, und die haben gestern bei einer mündlichen Verhandlung Recht bekommen. Der Kursverlauf der Allianz-Aktie zermürbt auch die Nerven der Anleger.
Die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg ließ in der Verhandlung am Donnerstag durchblicken, dass die Betriebsschließungsversicherung der Allianz möglicherweise für die behördlich angeordnete Schließung von Gaststätten im Frühjahr zahlen muss, auch wenn der Covid-19-Erreger in den entsprechenden Policen nicht explizit genannt ist. "Wir sehen im vorliegenden Fall nichts, was dem Anspruch der Klägerin entgegen steht", so Laufenberg. Die Münchner Wirte klagen auf 1,1 Millionen Euro für sechs Wochen Umsatzausfall.
In den entsprechenden Verträgen haben die Münchner zwar eine Liste von Krankheiten und Erregern festgelegt, für die der Versicherungsschutz gilt – andere Erreger wie eben Covid-19 jedoch nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Niederlage vor dem Münchner Landgericht heißt aber nicht, dass der Versicherer auch aus allen anderen Fällen (allein 71 in München) als Verlierer hervorgeht. Wie das Gericht klargestellt hat, muss jeder Fall einzeln verhandelt werden.
Technisch betrachtet hat sich das Chartbild zuletzt eingetrübt. Nach mehreren vergeblichen Anläufen in Richtung 200-Tage-Linie wurde jetzt die 180er-Marke unterschritten. Es droht ein Test der Unterstützung bei 175 Euro. Schlimmer wäre noch ein Bruch der Auffanglinie bei 171,72 Euro, dem Tief von Juni 2020.
Die Niederlage vor dem Münchner Landgericht passt ins schlechte Bild, das die Allianz-Aktie in den letzten Wochen abgibt. Sollten nicht bald neue Impulse kommen, drohen weitere Abgaben. Auf lange Sicht bleibt DER AKTIONÄR aber bei seiner positiven Einschätzung.
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