Die Fachleute des Zertifikatejournals erklären, die deutschen Energieversorgungs-Unternehmen müssen hoffen, das Bundesverfassungsgericht erklärt die Brennelementesteuer in der zweiten Jahreshälfte für null und nichtig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) folgte nämlich mit dem aktuell gefällten Urteil der Einschätzung eines europäischen Gutachters vom Februar dieses Jahres. Die "Atomsteuer" ist demnach rechtens, denn sie sei eben keine unzulässige Stromsteuer und keine unzulässige Verbrauchssteuer. Das EuGH-Urteil könnte für EnBW, Vattenfall, E.on und RWE eine teuere Schlappe sein, denn diese Atomkraftwerk-Betreiber haben darauf spekuliert, die gezahlten fast fünf Milliarden Euro zurückzubekommen. Entsprechend sanken die Aktienkurse nach dem Bekanntwerden des EuGH-Urteils. Der Rechtsstreit mit der Bundesregierung ist aber nur ein Problem der Konzerne. Vor allem die RWE AG braucht wohl Geld und der Vorstand hält inzwischen sogar eine Kapitalerhöhung für möglich. Auch charttechnisch sieht es schlecht aus. Der Abwärtstrend ist jüngst noch steiler geworden und die Aktie kostet weniger als im Tief des Jahres 2013, als die Stammaktie bei 20,47 Euro notierte.
Deshalb sollten Anleger weiter auf sinkende Kurse setzen und dafür den am 23. September 2015 fälligen Discount-Put-Optionsschein (WKN HY7AP7) der UniCredit Bank AG kaufen. Die Bank zahlt höchstens zwei Euro zurück, wenn die Stammaktie am 16. September höchstens 22 Euro kostet. Notiert sie bei 24 Euro oder mehr, verfällt der Schein wertlos.