Die Experten von Börse Online verweisen auf den Kursanstieg der Deutschen Telekom von mehr als 45 Prozent in den vergangenen zwölf Monaten. Das entspricht der viertbesten Entwicklung im DAX. Jüngst haben Gerüchte unterstützt, wonach das Unternehmen Fortschritte dabei macht, die US-Tochterfirma T-Mobile US wohl an den Wettbewerber Sprint zu veräußern. Der drittgrößte Anbieter auf dem US-Markt wolle für den viertgrößten 40 Dollar je Aktie bezahlen. Die Hälfte dieses Betrages soll in Aktien von Sprint und die andere Hälfte in bar beglichen werden. Bei diesem Angebot, welches einem Aufschlag von 20 Prozent zur derzeitigen Notierung entspräche, erhielte die Deutsche Telekom mehr als 22 Milliarden Euro. Das entspricht mehr als der Hälfte der Nettoverschuldung des deutschen Konzerns. Gleichzeitig fielen die hohen Investitionen in den USA weg. Deshalb könnte die Dividende der Deutschen Telekom erhöht werden. Anleger sollten die Aktie nun kaufen. Das Kursziel beträgt 15 Euro. Risikobereite Investoren sollten den endlos laufenden Call-Optionsschein (WKN DT0 8XD) der Deutschen Bank auf die Deutsche Telekom kaufen. Das Kursziel beträgt fünf Euro und der Stop-Loss sollte bei 1,75 Euro gesetzt werden. Der Schein ist mit einer Basis und einer Totalverlust-Schwelle bei je 10,08 Euro sowie einem Hebel von derzeit 4,4 ausgestattet.
Allerdings muss erst die US-Kartellbehörde einer Übernahme durch Sprint zustimmen, wobei noch nicht einmal sicher ist, ob es zu einem offiziellen Angebot von Sprint kommt. Diese Behörde hat bereits im Jahr 2011 einen Verkauf von T-Mobile US an den Wettbewerber AT&T verhindert. Sollte ein Verkauf erneut scheitern, sollten Anleger sofort verkaufen, denn das würde zu einem sinkenden Aktienkurs der Deutschen Telekom führen.
Börsenwelt Presseschau (Aus gegebenem Anlass: Der vorhergehende Text ist von der genannten Publikation übernommen sowie üblicherweise sinnwahrend gekürzt und verständlicher formuliert. Anmerkungen der Börsenwelt-Redaktion stehen ausschließlich in Klammern und sind mit dem Vorsatz "Anmerkung der Redaktion" gekennzeichnet. Eine Presseschau gibt Texte anderer Presseorgane wieder, ohne deren Sinn zu verändern. Kollege H. G. hat auf folgendes hingewiesen: Die Bezeichnung "endlos laufender Call-Optionsschein" ist nicht korrekt beziehungsweise irreführend, denn Optionsscheine (im strengen Sinne) haben immer eine Laufzeit. Korrekt müsste es "Turbo-Call-Optionsschein" etc. heißen. Im Sinne der leichteren Lesbarkeit behalten wir jedoch die Formulierung "endlos laufender Call-Optionsschein" bei.)
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