Ein Zivilprozess gegen den Impfstoffhersteller BioNTech wegen eines möglichen gesundheitlichen Schadens durch eine Corona-Impfung hat am Montag vor dem Landgericht Rottweil begonnen. Ein 58-Jähriger wirft dem Mainzer Unternehmen vor, als Folge der Impfung auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet zu sein. Er verlangt 150.000 Euro Schmerzensgeld.
Zudem will er BioNTech zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichten.
Seine erste Impfdosis erhielt der Mann im Mai 2021, die zweite im Juni. Schon einen Tag darauf habe er Wortfindungsstörungen und Konzentrationsprobleme gehabt, schilderte er vor Gericht. Später habe man einen Augeninfarkt bei ihm diagnostiziert. Dadurch liege seine Sehkraft inzwischen bei nur noch drei Prozent.
Dem Vorsitzenden Richter zufolge wird es aber wohl schwierig für den Kläger, seine Forderungen durchzusetzen. So bestehe etwa kein Anspruch auf Schadenersatz, wenn das Nutzen-Risiko-Verhältnis eines Arzneimittels positiv sei.
Die Klägerseite argumentiert, dass beim Nutzen-Risiko-Verhältnis der heutige Wissensstand berücksichtigt werden müsse. Außerdem habe es nur eine vorläufige Zulassung für den Impfstoff gegeben, als sein Mandant 2021 geimpft worden sei, erklärte der Anwalt des 58-Jährigen. Danach sei der Impfstoff verändert worden.
Eine gütliche Einigung lehnte das Mainzer Unternehmen dem Richter zufolge bislang ab. BioNTech hält den Vorwurf des Mannes für unbegründet, wie eine Sprecherin vor der Verhandlung mitteilte. Eine Entscheidung könnte das Gericht Ende September verkünden.
Der Zivilprozess ist einer der ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. Derzeit sind laut einem Bericht der "Welt am Sonntag", der sich auf das Bundesgesundheitsministerium beruft, mehr als 200 Schadenersatzklagen gegen Produzenten von Corona-Impfstoffen bei Gerichten in Deutschland anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung wurde bisher nicht bekannt. Bei der Corona-Impfstoffbeschaffung über die EU war mit den Herstellern vereinbart worden, dass bei erfolgreichen Klagen – außer in besonderen Fällen – die jeweiligen Mitgliedstaaten die Entschädigungen sowie die Prozesskosten des Herstellers übernehmen.
Die Aktie von BioNTech ging am heutigen Montag mit einem leichten Plus von 0,3 Prozent auf 99,32 Euro aus dem Handel. Für den weiteren Verlauf wird die Entwicklung der Pipeline –insbesondere im Onkologie-Bereich – entscheidend sein. Hierzu werden in den kommenden Monaten weitere News erwartet. Bei dem Titel ist derzeit Geduld gefragt.
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Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: BioNTech.
Die Autorin hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: BioNTech.
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