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Wirecard: Nix zu holen, oder DOCH? Was geschädigte Anleger jetzt wissen müssen - Kostenloser Ratgeber

Wirecard: Nix zu holen, oder DOCH? Was geschädigte Anleger jetzt wissen müssen - Kostenloser Ratgeber
DER AKTIONÄR 21.07.2020 DER AKTIONÄR

Lohnt es sich überhaupt, gegen Wirecard zu klagen? Schließlich kann man einem nackten Mann auch nicht in die Tasche greifen.
Welche anderen Chancen haben jetzt geschädigte Anleger, um zumindest einen Teil des verlorenen Geldes zurückzuerhalten? 

DER AKTIONÄR hat mit zwei Top-Anwälten über den Fall Wirecard gesprochen.  

Marc Tüngler, Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW): 
Anleger sollten sich gut informieren und definitiv wehren. Auch wenn der Sachverhalt noch nicht aufgeklärt ist, drängen sich Ansprüche wegen pflicht- und rechtswidrigem Handeln regelrecht auf. Vor allem die Rolle des Wirtschaftsprüfers ist – freundlich ausgedrückt – sehr bedenklich.“ 

Dr. Wolfgang Schirp, Fachanwalt bei der Kanzlei Schirp & Partner:
In Sammelklagen, wie wir sie einreichen, ist auch für gering beteiligte Aktionäre das Risiko erträglich. Zudem hoffen wir, auch Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer anbieten zu können.“ 

In der kostenlosen Sonderveröffentlichung "Wirecard-Klagen: Diese Chancen haben Sie wirklich" verraten die renommierten Rechtsexperten, warum es sich lohnen könnte, hartnäckig zu bleiben – und welche Fristen, Chancen und Kosten Sie beachten müssen.   

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Foto: Börsenmedien AG
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