Das Bundesverkehrsministerium hat Volkswagens Darstellung widersprochen, der Konzern habe in der Abgasaffäre nicht gegen europäisches Recht verstoßen. "Wir teilen die Auffassung von VW nicht", sagte ein Sprecher des Ministeriums der Tageszeitung "Die Welt" (Samstagausgabe). Der Wolfsburger Konzern hatte erklärt, dass die sogenannten Abschalteinrichtungen in den manipulierten Dieselmotoren in der EU nicht illegal gewesen seien. "Die in Fahrzeugen mit einem EA 189-Motor enthaltene Software stellt nach Auffassung von Volkswagen keine unzulässige Abschalteinrichtung nach europäischem Recht dar", hatte ein VW-Sprecher betont.
VW sträubt sich in Europa
Die Äußerung von VW widerspricht dem Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), wonach die manipulierten Fahrzeuge auch in Deutschland zurück in die Werkstätten müssen. "Das KBA hat festgestellt, dass VW illegale Abschalteinrichtungen verwendet", sagte der Sprecher des Verkehrsministeriums. Deshalb habe die Behörde den Rückruf von Millionen VW-Dieselfahrzeugen angeordnet.
Während VW in den USA zu milliardenschweren Wiedergutmachungen bereit ist, sträubt sich der Konzern in Deutschland und Europa weiter gegen vergleichbare Angebote. Da hierzulande keine Sammelklagen zugelassen sind, ziehen seit Monaten einzelne Autobesitzer vor verschiedene Gerichte. Dabei hat bislang zumeist VW Recht bekommen, in anderen Fällen hat der Konzern Berufung angekündigt.
"Manipulatives Vorgehen" nicht entschuldbar
Gesetzesverstöße innerhalb der EU streitet VW dabei ab. Erst am Donnerstag hatte der Konzern auf Anfrage von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR seine Rechtsauffassung bekräftigt, die in den USA verbotene Software stelle unter EU-Recht keine illegale Manipulation dar. Den Bescheid des KBA halte man für juristisch falsch, arbeite aber im "Interesse der Kunden" mit den Behörden zusammen.
VW-Großaktionär Niedersachsen betonte, die von Volkswagen eingesetzte Software habe dazu geführt, dass auf dem Prüfstand bessere Stickoxidwerte festgestellt wurden, als tatsächlich im Echtbetrieb angefallen seien. Dieses "manipulative Vorgehen" sei nicht entschuldbar - unabhängig von der Frage, ob die Software aufgrund unterschiedlicher nationaler Rechtslagen unzulässig ist oder nicht, hieß es bei der Landesregierung. In Europa seien die zulässigen Grenzwerte dadurch nicht überschritten worden, in den USA sehr wohl.
Unverständnis
Bei der EU-Kommission stieß Volkswagens juristische Interpretation auf Unverständnis. "Das Verbot von Abschalteinrichtungen im EU-Recht ist dem Wortlaut und dem Geist nach eindeutig", sagte ein Sprecher der Kommission der "Welt". Es liege in der Verantwortung der nationalen Behörden, dieses Verbot durchzusetzen.
Allerdings sind die EU-Abgasregelungen spätestens nach dem VW-Skandal massiv in die Kritik geraten. Die Autolobby habe in Brüssel dehnbare Regeln mit vielen Ausnahmen durchgesetzt. Mit diesen Vorwürfen beschäftigt sich ein Untersuchungs-Ausschuss im Europaparlament.
Quote für Elektroautos in China?
In der Zwischenzeit sorgten Gerüchte über die Einführung einer Quote für Elektroautos in China für Aufsehen unter den deutschen Autobauer. China ist der mit Abstand größte Automarkt der Welt. Und ganz besonders wichtig für VW. Fast ein drittel aller Autos des Konzerns werden im Reich der Mitte an den Mann beziehungsweise an die Frau gebracht. Chinas Minister für Industrie und Informationstechnologie, Miao Wei, hat jetzt offizielle Details zu der geplanten Quote verraten. Bei einem Treffen mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte er, dass für deutsche Autobauer mit chinesischer Produktion dieselben Regeln wie für einheimische Hersteller gelten sollen. Es handle es sich dabei bisher aber nur um „Überlegungen“. Gabriel betonte, dass feste Quoten ab 2018 „nicht realistisch“ seien.
Aktie bleibt interessant
Durch den schwachen Gesamtmarkt fiel die VW-Aktie wieder unter die 120 Euro Marke. Exakt auf der 200-Tage-Linie machte die Aktie halt. Wer investiert ist, bleibt dabei. Auf diesem Niveau können Anleger durchaus eine Position riskieren. Durch die US-Wahlen kann es allerdings durchaus zu erneuten Rücksetzern am Gesamtmarkt kommen. Weitere Abstauberlimits bleiben bei 114,90 Euro (letzter Tiefpunkt Ende September) und 107 Euro (Korrekturtief Anfang Juli) im Markt.
(Mit Material von dpa-AFX).