Dieses Urteil wird für reichlich Unsicherheit sorgen. Kaum hat Volkswagen sich etwas Luft zum Atmen verschafft, indem man in den USA nach zähen Verhandlungen den Deckel auf den Abgas-Skandal bekommen hat, schon stehen die VW-Manager vor der nächsten Baustelle.
Nach Ansicht des Gerichts ist durch den Einsatz der manipulierten Abgas-Software der Tatbestand des Betrugs verwirklicht. Es handele sich um eine Verbrauchertäuschung, die als ebenso verwerflich einzustufen sei wie in der Vergangenheit etwa die Beimischung von Glykol in Wein oder von Pferdefleisch in Lasagne, heißt es in der Urteilsbegründung. VW habe „mit Hilfe der scheinbar umweltfreundlichen Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile erzielen wollen“.
VW kündigt Rechtsmittel gegen Urteil an
Volkswagen hat Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim angekündigt. „Wir halten die Auffassung des Gerichts für rechtlich verfehlt“, sagte ein VW-Sprecher auf Anfrage der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung. Volkswagen gehe deshalb davon aus, dass die Entscheidung in der nächsten Instanz aufgehoben werde. „Die Volkswagen AG geht daher davon aus, dass das vorliegende Urteil eine Einzelfallentscheidung bleiben wird und in der Berufungsinstanz korrigiert werden wird“, sagte der VW-Sprecher.
Abwarten
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die VW-Aktie hat sich in den letzten Wochen deutlich erholt. Erst die Geschichte um FiatChrysler und im Anschluss die Drohungen von Donald Trump, deutschen Hersteller Zölle von 35 Prozent auf ihre Autos aufzubrummen, sofern diese nicht in den USA gebaut würden, sorgte für ein Ende der Aufwärtsbewegung.
VW ist und bleibt die spekulativste Wahl unter den europäischen Autobauern. Anleger lassen sich vorerst dadurch nicht aus der Ruhe bringen. Unterstützungen für die Aktie liegen bei 143 Euro und 140,50 Euro.
Fällt die Marke von 148,14 Euro nach oben, das Tief aus dem Monat Oktober 2014, lautet das nächste Etappenziel 158,38 Euro. Das Tief aus dem Monat September 2015. Damit wäre dann auch gleichzeitig das Gap geschlossen.
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