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31.07.2013 Michael Herrmann

Versorger-Aktien E.on und RWE: Das Urteil ist gefällt

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Es ist soweit: Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung im Rechtsstreit um die Zulässigkeit der Preiserhöhungen deutscher Gasversorger gefällt. Das Urteil wurde von den beiden größten deutschen Energieversorgern E.on und RWE mit Spannung erwartet.

Bittere Pille für die großen deutschen Energieversorger: Der Bundesgerichtshof hat der Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben. Demnach waren die beanstandeten Gaspreiserhöhungen unzulässig. Die Richter erklärten daher die Klauseln des Essener Energiekonzerns RWE für unwirksam. RWE haben seine Kunden dadurch nicht umfassend genug über Preissteigerungen aufgeklärt.

Musterklage

Die Verbraucherschützer hatten im Auftrag von für 25 Sonderkunden des RWE-Konzerns geklagt und dabei Zahlungen im Wert von rund 16.000 Euro zurückgefordert. Das Urteil ist aber nicht nur für diesen kleinen Kundenkreis von Bedeutung, sondern könnte als Musterurteil für ähnliche Klagen gelten. Kunden, deren Gasversorger weiterhin ähnliche Klauseln wie RWE verwenden, können Preiserhöhungen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren zurückfordern. In Deutschland haben aber mehr als sechs Millionen Menschen einen Sonderkundenvertrag wie in der Musterklage der Verbraucherschützer.

Mahnwelle zu befürchten

Das Gasurteil des BGH zur fehlenden Transparenz früherer Preiserhöhungen wird nach Auffassung eines Energieexperten eine Welle von Rückforderungen auslösen. „Das ist eine Hiobsbotschaft für die Energieversorger", sagte der Leiter der Energierechtspraxis bei der Unternehmensberatung Rödl & Partner, Christian Marthol. Sie berät europaweit Energieunternehmen. Praktisch alle neueren Sonderkundenverträge enthielten solche nun unzulässige Klauseln. Die Versorger müssten jetzt Verträge anpassen oder neu abschließen, um ihre Haftungsrisiken zu begrenzen. Es stelle sich die Frage, inwieweit Versorger in laufenden Verträgen überhaupt ihre Preise noch ändern könnten.

Der nächste Nackenschlag

Die drohenden Millionenzahlungen sind ein weiterer Nackenschlag für E.on und RWE. Letztlich muss man aber erst abwarten. Welche Kosten tatsächlich, ist aber nur schwer abzuschätzen. Ob die Aktien der beiden größten deutschen Energieversorger insgesamt ein Kauf sind, hat DER AKTIONÄR in der aktuellen Titelstory „Die größten DAX-Nieten: Verluste ohne Ende, oder Chance des Jahres?" analysiert. Die neue Ausgabe (32/13) erhalten Sie hier bequem zum Download als ePaper und wie gewohnt ab heute auch am Kiosk.

Mit Material von dpa-AFX

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