Wer eine Pauschalreise bucht, soll künftig über einen millionenschweren Fonds besser gegen eine Pleite des Reiseveranstalters abgesichert sein. Veranstalter wie TUI sollen in diesen Sicherungsfonds einzahlen. Hintergrund war die Thomas-Cook-Pleite im September 2019. Dieser Gesetzesentwurf, der das Vertrauen in die Branche stärken soll, soll nun nochmal überarbeitet werden.
Die vielen Einwände der Reisebranche gegen den neuen Reisesicherungsfonds zeigen Wirkung. Während der Bundestagsdebatte am vergangenen Freitag machten Abgeordnete der Regierungskoalition deutlich: Da ist noch Verbesserungsbedarf.
Zum einen halten einige Abgeordnete die geplante Ansparfrist bis 2026 – bis dahin soll der Fonds mit 750 Millionen Euro gefüllt werden – für zu ambitioniert und brachte die Jahre 2027 oder 2028 ins Spiel. Die frühere Haftungsbegrenzung lag bei 110 Millionen Euro. Der Fall "Thomas Cook" hatte allerdings eindrucksvoll gezeigt, dass das bei weitem zu wenig ist.
Zum anderen sei die Grenze von drei Millionen Euro, ab der Veranstalter in den Fonds einzahlen müssen, viel zu niedrig. Mehrere Abgeordnete hieltender Bundesregierung vor, viel zu wenig auf die Expertenmeinungen aus der Reisebranche zu hören und forderten einen höhere Grenze.
Selbst der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft habe bereits vor den "untragbaren Mehrbelastungen" durch die neue Insolvenzregelung gewarnt. Auch er fordert eine höhere Umsatzgrenze für die "Zwangsmitgliedschaft" und schlägt 15 Millionen Euro Jahresumsatz vor.
Immerhin: Am Mittwoch (21. April) stehen Expertenanhörungen zum Regierungsentwurf an. Paul Lehrieder (CSU) macht der Branche Hoffnung: "Kein Gesetz verlässt den Bundestag, wie es reingekommen ist", zitierte er den ehemaligen SPD-Fraktionschef Peter Struck.
Die TUI-Aktie notiert im frühen Handel mit einem moderaten Aufschlag bei 4,55 Euro und liegt damit über der charttechnisch wichtigen 50-Tage-Linie (4,50 Euro).
Die geplanten Nachbesserungen und Experten-Anhörungen zeigen: Der Tourismus-Branche wird endlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Zugleich wird mit einem solide konzipierten Sicherungsfonds verlorengegangenes Vertrauen zurückerobert. So buchen Kunden in der Tat nur (verstärkt) Reisen und Urlaub bei Veranstaltern wie TUI, wenn ihre eingezahlten Gelder- im Falle einer Insolvenz des Veranstalters -gesichert sind.
(Mit Material von dpa-AFX)