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10.09.2024 Thorsten Küfner

Ryanair: Der Zoff geht weiter

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Ryanair

Ab in die nächste Runde: Ryanair hat Berufung gegen eine Entscheidung der EU-Kommission angekündigt, dass die Fluggesellschaft 13 bis 14 Millionen Euro Staatshilfe zurückzahlen muss. Denn den Wettbewerbshütern zufolge müssen der Billigflieger und der Flughafen Frankfurt-Hahn wegen Wettbewerbsverzerrung gemeinsam rund 15 Millionen Euro zurückzahlen. Zudem werden Zinsen fällig.

"Gegen die Behauptung der Kommission, dass es sich bei bestimmten Altverträgen über Marketingdienstleistungen, an denen Ryanair beteiligt war, um staatliche Beihilfen handelte, werden wir vor dem EU-Gericht Berufung einlegen", teilte das Unternehmen mit. Bei der Entscheidung geht es um den Flughafen Frankfurt-Hahn in Rheinland-Pfalz.

 Die Entscheidungen für die Unterstützung wurden demnach zwischen 2005 und 2017 getroffen. Dabei geht es den Angaben zufolge etwa darum, dass Rheinland-Pfalz dem Flughafen ein Grundstück überlassen hatte, ohne entschädigt worden zu sein. Ryanair habe von Marketingvereinbarungen und einer Ausbildungsbeihilfe profitiert. Mit der Rückzahlung des Geldes soll wieder Wettbewerbsgleichheit hergestellt werden, hieß es.

Ein Sprecher des Flughafens, der seit einem Jahr nach seinem neuen Besitzer Triwo Hahn Airport heißt, teilte mit, man sei nicht Adressat der EU-Entscheidung. "Wir sind nicht der Rechtsnachfolger", betonte er. Der Airport war im Herbst 2021 in Insolvenz gegangen. Der Flughafen wird seit einem Jahr von der neuen Betreibergesellschaft Triwo Hahn Airport GmbH betrieben.

Die damalige Insolvenzverwaltung der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH teilte mit, die Entscheidungsgründe der EU-Kommission würden noch nicht vorliegen. "Darüber hinaus ist unklar, ob und inwieweit Rechtsmittel gegen die Entscheidung möglich sind und eingelegt werden." Das Thema sei seitens der Insolvenzverwaltung "in der juristischen Prüfung".

In der EU gelten strenge Regeln, wenn ein Staat heimische Unternehmen mit Finanzspritzen unterstützen möchte. Damit soll verhindert werden, dass etwa ein finanzstarkes Land wie Deutschland seinen Firmen einen unverhältnismäßigen Vorteil verschafft und so etwa Konkurrenz aus dem Markt gedrängt wird.

Ryanair (WKN: A1401Z)

Es dürfte spannend werden, wie es in dem Streit um die Staatshilfen weiter gehen wird. Allerdings wäre der Effekt auf das Konzernergebnis der Fluggesellschaft wohl relativ gering. Die Aktie von Ryanair ist aktuell indes lediglich eine Halteposition. Wer investiert, sollte den Stoppkurs bei 14,00 Euro beachten.   

Übrigens: Ryanair ist Mitglied im DER AKTIONÄR Recovery Index. Ergänzt wird der Index durch weitere Konzerne aus der Reise- und Konsumbranche und Titel aus dem Technologiesektor. 

Der Preis der Finanzinstrumente wird von einem Index als Basiswert abgeleitet. Die Börsenmedien AG hat diesen Index entwickelt und hält die Rechte hieran. Mit dem Emittenten der dargestellten Wertpapiere hat die Börsenmedien AG eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, wonach sie dem Emittenten eine Lizenz zur Verwendung des Index erteilt. Die Börsenmedien AG erhält insoweit von den Emittenten Vergütungen. 

Mit Material von dpa-AFX

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