Im Streit um die Rechtmäßigkeit der Brennelementesteuer hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstagvormittag sein Urteil verkündet: Die im Januar 2011 eingeführte Abgabe auf Atom-Brennstäbe ist grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar. Die deutschen Energieversorger RWE und E.on hatten dagegen geklagt und auf Rückzahlungen in Milliardenhöhe gehofft.
Wie erwartet sind die Richter bei ihrem Urteil der Einschätzung des Generalanwalts gefolgt. Der Markt dürfte sich also nicht nachhaltig überrascht zeigen, kommentierte ein Händler die Entscheidung. Für RWE und E.on ist das Urteil dennoch ein Rückschlag: Sie hatten sich Rückzahlungen in Höhe von rund fünf Milliarden Euro erhofft – Geld, das die Unternehmen im Kampf gegen ihre Schuldenberge gut gebrauchen könnten. Die Hoffnungen der Versorger ruhen nun auf einem parallelen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Dort wird das Urteil zum Ende des Jahres erwartet.
Kein Kauf!
Die Situation bei den deutschen Versorger-Titeln bleibt angespannt: Während RWE nach wie vor ein klares Zukunftskonzept fehlt, steht der Erfolg des großangelegten Konzernumbaus bei E.on weiterhin in den Sternen. Anleger bleiben bei den Papieren von RWE und E.on daher weiterhin an der Seitenlinie.
(Mit Material von dpa-AFX)