Der Bundestag hat den Weg frei gemacht für die Millionenentschädigungen der Energiekonzerne RWE und Vattenfall wegen des Atomausstiegs. Bereits im Dezember 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Stromkonzerne für bereits getätigte Investitionen und für verfallene Strom-Produktionsrechte entschädigt werden müssen. Nun wurde eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet.
2011 hatte die damalige schwarz-gelbe Koalition nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima beschlossen, bereits 2022 aus der Kernkraft auszusteigen. Acht Kraftwerke wurden daraufhin sofort still gelegt, für die restlichen neun gab es einen stufenweisen Abschaltplan. E.on, RWE und Vattenfall legten daraufhin Verfassungsbeschwerde ein. Der vierte Kraftwerksbetreiber EnBW durfte nicht klagen, da sich das Unternehmen zur Hälfte in den Händen des Landes Baden-Württemberg und damit in öffentlicher Hand befindet.
E.on bekommt nun keine Entschädigung, da die 2002 beim ersten Atomausstiegsbeschluss vereinbarten Reststrommengen bis 2022 voraussichtlich noch auf andere Atomkraftwerke verteilt werden können. RWE und Vattenfall dagegen freuen sich auf eine Entschädigung im oberen dreistelligen Millionenbereich. Konkret kann die Höhe allerdings erst 2023 ermittelt werden, wenn die tatsächlich nicht produzierten Strommengen ermittelt werden können – erst dann sind auch die entgangenen Gewinne bestimmbar.
An Bord bleiben
Es wird noch Jahre dauern bis RWE die Millionensumme in der Hand hält. Dennoch ist die Entschädigung eine gute Nachricht. In Zukunft wird RWE die gesamte Bandbreite der Stromversorgung abdecken und kann damit auch operativ optimistisch nach vorne blicken. Die Aktie hat sich im schwachen Marktumfeld zuletzt ebenfalls relativ stabil gezeigt. Anleger bleiben an Bord.