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30.03.2020 ‧ Leon Müller

Regierung macht Weg für virtuelle HVs frei

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Länder wie die Schweiz haben es vorgemacht, unter dem Eindruck der Coronavirus-Pandemie und dem Druck von Aktionären zieht Deutschland mit einem neuen Gesetz zur Durchführung von Hauptversammlungen im Internet nun nach.

In wenigen Tagen beginnt die Hauptversammlungssaison in Deutschland. Eigentlich. In den vergangenen Jahren waren die meisten Aktionärstreffen freudige Ereignisse für die Anteilseigner, wurden an sie doch Rekordsummen in Form von Dividenden ausgeschüttet. Allein im vergangenen Jahr schütteten die 30 Mitglieder des DAX 38,2 Milliarden Euro an ihre Inhaber aus. Jetzt steht alles auf der Kippe, Hauptversammlungen (HV) wie Dividenden. Zahlreiche unmittelbar bevorstehende Versammlungen können nicht wie geplant durchgeführt werden. 

Die für die Aktionärstreffen gebuchten Hallen bleiben vorerst leer. Mehr und mehr Unternehmen sagen ihre Hauptversammlungen ab.

Dividendenjäger doppelt betroffen

Die Einschränkung des öffentlichen Lebens, insbesondere das Verbot von Veranstaltungen, macht auch vor börsennotierten Gesellschaften nicht halt. Erste Unternehmen haben ihre bevorstehenden Hauptversammlungen bereits abgesagt respektive verschoben. Aus freien Stücken oder aber, weil ihnen Verfügungen des Staates keine andere Wahl ließen, darunter mit BASF, Deutsche Telekom, Daimler, Beiersdorf und Continental auch mehrere traditionsreiche DAX-Konzerne. 

Für Dividendenjäger schien das Börsenjahr 2020 damit gleich in doppelter Hinsicht eines zum Abhaken zu werden. Nicht nur, dass sie massive Kurseinbußen in den Depots hinnehmen mussten, auch die Ausschüttung der Dividende – für viele vor allem ältere Aktionäre eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle – drohte sich zu verzögern, im schlimmsten Fall sogar ganz auszufallen. Denn laut Aktiengesetz muss die Hauptversammlung der Ausschüttung zustimmen – keine HV, keine Ausschüttung.  

Seit vergangener Woche zeichnet sich nun eine Lösung des Problems ab. Unter dem Druck von Aktionären will das Bundesjustizministerium ein Gesetz auf den Weg bringen, dass Unternehmen die Durchführung ihrer Versammlung über das Internet ermöglicht. Um diese Initiative nicht direkt im Keim zu ersticken, sieht das Gesetz eine Sonderregelung vor, bei der auf Präsenzpflicht und vorherige Satzungsänderung in diesem Zusammenhang verzichtet wird. „Zudem wird die Möglichkeit eröffnet, eine Hauptversammlung innerhalb des Geschäftsjahres durchzuführen“, heißt es im Gesetzentwurf. Dieser Zusatz ist wichtig, denn: Das Aktiengesetz setzte den Firmen für die Durchführung ihrer alljährlichen Aktionärstreffen bislang einen engen Rahmen. Gemäß § 175 Aktiengesetz sind Aktiengesellschaften verpflichtet, ihre Hauptversammlung binnen acht Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres durchzuführen, jetzt haben sie vier Monate mehr Zeit.  

Neben der Fristverlängerung bekommen die Unternehmen zudem die Möglichkeit, bereits jetzt Dividenden vorab auszuzahlen – ohne HV-Beschluss. „Beides deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber die Präsenz-HV auch weiterhin als die Norm ansieht“, kommentierte Marc Tüngler, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), den Entwurf. Eine Blaupause für eine grundsätzliche Neugestaltung der HV sei das allerdings sicher nicht, so Tüngler weiter.  

Den Besitzern von Dividendentiteln dürfte dennoch ein Stein vom Herzen fallen, sie können weiter auf eine Dividende für 2019 rechnen – sofern die Unternehmen sie noch zahlen.

Dieser Artikel ist in DER AKTIONÄR Nr. 14/2020 erschienen, welches Sie hier als PDF gesamt herunterladen können.

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