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26.01.2019 DER AKTIONÄR

MorphoSys: Herber Rückschlag vor Gericht

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Die deutsche Vorzeige-Biotechfirma MorphoSys musst in einem Patentsreite einen Rückschlag hinnehmen. Wie die Münchener am Wochenende bekannt gaben, wurden die betreffenden Patente in der Patentklage gegen Janssen und Genmab vor dem zuständigen US-Gericht für ungültig erklärt. MorphoSys hatte die Klage bereits im Jahr 2016 eingereicht.

Das U.S. Bezirksgericht von Delaware hat laut jüngstem Beschluss vom 25. Januar 2019 in der MorphoSys-Klage gegen Janssen Biotech und Genmab, A/S auf der Grundlage einer Anhörung am 27. November 2018 entschieden, dass die Patentansprüche von drei MorphoSys-Patenten (US-Patentnummern 8,263,746, 9,200,061 und 9,758,590) ungültig sind. Das Gericht gab damit einem von Janssen Biotech und Genmab, A/S eingereichten Antrag auf Nichtigkeit der drei von MorphoSys gehaltenen Patenten in einem Urteilsspruch statt. Infolge dieser Entscheidung wird das für Februar 2019 geplante Geschworenenverfahren zur Prüfung der angeblichen Verletzung durch die Beklagten und der Gültigkeit der MorphoSys-Patente nun nicht stattfinden. Das Management von MorphoSys ist von der Entscheidung enttäuscht und prüft alle Optionen. MorphoSys hat das Recht, gegen dieses Urteil beim Bundesgericht Berufung einzulegen.

MorphoSys hatte am 4. April 2016 eine Patentklage vor dem U.S. Bezirksgericht von Delaware gegen Janssen Biotech und Genmab, A/S eingereicht. 2017 wurden ein zweites und ein drittes Patent der Klage hinzugefügt. MorphoSys klagte auf Entschädigung bei Janssens und Genmabs Wirkstoff Daratumumab, einen gegen CD38 gerichteten monoklonalen Antikörper zur Behandlung von Patienten mit dem multiplen Myelom.

Finanzielle Auswirkungen gering

Abgesehen von der nun nicht erfolgten Entschädigung (und den Verfahrenskosten) hat der Gerichtsbeschluss keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf MorphoSys. MorphoSys' eigener CD38-Antikörper MOR202 ist davon nicht betroffen, ebensowenig die Fähigkeit von MorphoSys, MOR202 in verschiedenen Indikationen weiter zu entwickeln. Die Aktie könnte am Montag aufgrund dieser Meldung zwar leicht schwächer notieren, an den insgesamt positiven Aussichten für die Aktie ändert sich jedoch nichts.

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