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30.05.2014 ‧ Werner Sperber

Leoni AG: "Wenn eine Überraschung die andere jagt"; Börsenwelt Presseschau II

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Die Experten von Börse Online verweisen auf eine Börsenregel, die besage: Kommt es zu einer Überraschung, folgen mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere. Die Leoni AG hat mit den guten Zahlen für das erste Quartal 2014 die Analysten überrascht. Überraschenderweise hat der Aktienkurs kaum reagiert. Die Notierung ist niedriger als das Rekordhoch vom Beginn des Jahres, obwohl das unter anderem auf Kabelstränge spezialisierte Unternehmen auf dem Weg zu Rekordergebnissen ist. Die Anleger scheinen noch immer an die negativen Sonderfaktoren zu denken, welche der Konzern immer wieder zu verkraften hatte. In den kommenden Quartalen ist so etwas aber unwahrscheinlich: Die Automobilkonjunktur ist sehr stabil, die Nachfrage aus der Industrie nimmt wieder zu und die im vergangenen Jahr beschlossenen Kostensenkungen wirken. Der Gewinn dürfte in diesem Jahr demnach prozentual deutlich zweistellig zulegen. Der Vorstand wird die Jahresziele anheben müssen. Spätestens nach dem Ende des ersten Halbjahrs 2014 werden die Anleger auf das Jahr 2015 sehen. Mit einer positiven Gewinnentwicklung im Rücken werden Analysten auch ihre Schätzungen für die Gewinne des nächsten Jahres erhöhen. Derzeit liegt der Durchschnitt dieser Schätzungen bei 5,40 Euro pro Aktie. Wenn eine Überraschung die nächste jagt, sind neue Höchstkurse ebenfalls sehr wahrscheinlich, auch wenn so eine Überraschungswelle unsanft enden kann. Risikobereite Anleger sollten die Aktie mit einem Kursziel von 70 Euro kaufen und den Stoppkurs für die mit einem KGV von 10 für das nächste Jahr bewertete Aktie bei 48 Euro setzen.


Börsenwelt Presseschau (Aus gegebenem Anlass: Der vorhergehende Text ist von der genannten Publikation übernommen sowie üblicherweise sinnwahrend gekürzt und verständlicher formuliert. Anmerkungen der Börsenwelt-Redaktion stehen ausschließlich in Klammern und sind mit dem Vorsatz "Anmerkung der Redaktion" gekennzeichnet. Eine Presseschau gibt Texte anderer Presseorgane wieder, ohne deren Sinn zu verändern. Kollege H. G. hat auf folgendes hingewiesen: Die Bezeichnung "endlos laufender Call-Optionsschein" ist nicht korrekt beziehungsweise irreführend, denn Optionsscheine (im strengen Sinne) haben immer eine Laufzeit. Korrekt müsste es "Turbo-Call-Optionsschein" etc. heißen. Im Sinne der leichteren Lesbarkeit behalten wir jedoch die Formulierung "endlos laufender Call-Optionsschein" bei.)




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