Satte 2,42 Milliarden Dollar beträgt die Strafzahlung, die die EU-Kommission Google aufdrückte. Kurz vor Fristablauf hat der Konzern jetzt Berufung eingelegt. Noch einmal müssen die Parteien vor Gericht.
Die EU-Kommission ließ durch einen Sprecher verkünden, dass man die Entscheidung mit Sicherheit vor Gericht verteidigen könne. Google hingegen stützt die Berufung wahrscheinlich (die Akte ist nicht öffentlich) auf das Versäumnis der Kommission andere Wettbewerber wie Amazon und Ebay in die Ausführungen mit einzubeziehen. Das Argument: Die Marktmacht Googles im Bereich der Shoppingsuche sei nicht monopolistisch, da viele Nutzer ihre Suche direkt bei Amazon starten, was nicht in die Beurteilung der Marktsituation einbezogen wurde.
Neben der Milliardenstrafe verdonnerte die EU-Kommission Google dazu, dass der Konzern bis Ende September die Shopping-Suche überarbeiten müsse. Die Änderungen müssen in allen europäischen Ländern, in denen Google die Shopping-Suche anbietet, vorgenommen werden. Auch die Berufung ändert hieran nichts. Die einzige Möglichkeit, wie diese Frist ausgesetzt werden kann, ist durch eine einstweilige Verfügung. Die Zulassungsvoraussetzungen hierfür sind jedoch sehr hoch angesetzt.
Wie der Streit mit der EU-Kommission ausgeht, ist kaum vorherzusagen. Ohne Zweifel setzt das Verfahren jedoch den Aktienkurs unter Druck – das Risiko einer Google-Anlage ist höher geworden. Sollte das Vorgehen der Kommission gegen die Shopping-Suche Erfolg haben, könnte auch in andere Bereiche eingegriffen werden.
Dennoch rät DER AKTIONÄR den Anlegern angesichts des wachstumsstarken zweiten Quartals die Gewinne vorerst laufen lassen. Google verfügt dank des expandierenden Kerngeschäfts, der positiven Aussichten im Bereich des autonomen Fahrens und der Wirkstoffforschung zur Bekämpfung altersbedingter Krankheiten langfristiges Potential. Das Kursziel bleibt unverändert bei 900,00 Euro.