Mit dem Innogy-Deal haben E.on und RWE die deutsche Energiewelt verändert. Die weitgehend abgeschlossene Transaktion könnte nun aber noch einmal ins Wanken geraten. Elf deutsche Versorger wollen eine Nichtigkeitsklage gegen die Freigabe der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof einreichen.
Im vergangenen September wurde der Deal von der EU-Kommission unter Auflagen freigegeben. Damit habe sie sich „über die massiven Bedenken von Marktteilnehmern ohne ausreichende Abwägung hinweg gesetzt und sogar auf wirksame Auflagen zum Schutz des Wettbewerbs und der Kunden verzichtet“, heißt es in einem Standpunkt von Mainova, Naturstrom und den anderen Klägern.
RWE bekomme durch die neue Marktmacht Einflussmöglichkeiten auf den Erzeugerwettbewerb und die Großhandelspreise, E.on der größte Betreiber von Verteilnetzen. Auch die Beteiligung von RWE an E.on als neuer Großaktionär wird kritisch gesehen. „Mit diesem Deal verbunden sind erhebliche Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher“, so die Wettbewerber.
Die Transaktion rund um Innogy galt von Anfang an kartellrechtlich als bedenklich. Dass die Wettbewerber mit ihrer Klage Erfolg haben, ist derzeit eher unwahrscheinlich. Für E.on und RWE ist dieser Schritt dennoch nicht erfreulich. Das Risiko eines Scheiterns des Deals besteht damit wieder. Anleger sollten die Situation nun genau beobachten. Grund zum Handeln gibt es vorerst aber nicht. Sowohl E.on als auch RWE bleiben auf der Empfehlungsliste des AKTIONÄR.