Die drohende Niederlage im Streit um die Brennelementesteuer setzt die deutschen Energieversorger weiter unter Druck. Die RWE-Aktie leidet unter negativen Analystenkommentare und einer drohenden Schadensersatzklage.
Am Dienstag veröffentlichte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Maciej Szpunar, ein Gutachten, nach dem die in Deutschland erhobene Brennelementesteuer grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar sei. Zwar ist das Gutachten für die Richter des EuGH nicht bindend, eine Abweichung von der schlüssig dargelegten Einschätzung des Generalanwaltes gilt aber als sehr unwahrscheinlich.
Die deutschen Energieversorger hatten in Luxemburg gegen die Steuer auf atomare Brennstoffe geklagt und auf Rückzahlung der seit Anfang 2011 bezahlten Abgabe gehofft. Auch wenn sich ein RWE-Sprecher am Dienstag kämpferisch gab und die Hoffnung auf ein anderslautendes Urteil im Laufe des Jahres noch nicht aufgeben wollte, gilt das Gutachten als Vorentscheidung in dem Rechtsstreit. Die Kurse von RWE und E.on fielen im Anschluss um vier bis fünf Prozent, auch heute gehören die Papiere der Energieriesen zu den größten Verlierern im DAX
Noch mehr schlechte Nachrichten
RBC Capital Markets hat RWE von „Outperform“ auf „Underperfom“ abgestuft und das Kursziel von 30 Euro auf 22 Euro gesenkt. Laut Analyst John Musk trägt man damit der drohenden Schlappe vor dem EuGH Rechnung. Wegen sinkender Strompreise in Deutschland und ausbleibenden Steuerrückzahlungen sieht der Experte die Bilanz des Energieversorgers in Gefahr.
Independent Research bestätigte ebenfalls die eher pessimistische Einschätzung für RWE und E.on. Wie andere Analysten auch habe man die Entscheidung des EuGH bereits antizipiert und in der aktuellen Bewertung berücksichtigt.
Zudem wurde bekannt, dass sich RWE ab dem 12. Februar vor dem Landgericht Essen verantworten muss. Der russische Oligarch Leonid Lebedew verklagt den Konzern und dessen früheren Vorstandschef Jürgen Großmann auf Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe, nachdem ein im Jahr 2008 geplanter Kauf des russichen Stromversorgers TGK-2 geplatzt war.
Wegen der anhaltenden Talfahrt und den ungewissen Zukunftsaussichten hält DER AKTIONÄR an der in Ausgabe 07/2015 ausgesprochenen Verkaufsempfehlung für die Papiere der beiden Energiekonzerne fest.
(Mit Material von dpa-AFX)