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Heute, 16:16 Maximilian Völkl

E.on: Herber Rückschlag

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E.on

Die E.on-Aktie zählt am Mittwoch den zweiten Tag in Folge zu den schwächsten Werten im DAX. Der Versorger muss eine Niederlage vor dem obersten deutschen Gericht hinnehmen, was einen Rückschlag hinsichtlich der regulierten Renditen bedeuten dürfte. Die Aktie notiert so tief wie seit über einem Jahr nicht mehr.

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs habe entschieden, die Beschwerde der Energienetzbetreiber gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 12. Oktober 2021 zurückzuweisen, teilte der Bundesgerichtshof mit. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2023 wurde aufgehoben.

In dem Prozess ging es um die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber. An die Zinssätze sind die Unternehmen gebunden, wenn sie Netzkosten in Rechnung stellen. Über Netzentgelte zahlen Netznutzer, also Haushalte, Gewerbe und Industrie, auch die Renditen der Betreiber. Während Investitionen durch höhere Verzinsungen also attraktiver werden, würden die Energiekosten auf der Verbraucherseite steigen.

JPMorgan mit erster Reaktion

JPMorgan-Analyst Javier Garrido zeigte sich überrascht. Es sei eine schlechte Nachricht, schrieb er und verwies auf eine Schätzung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Demnach entspricht ein Prozentpunkt Eigenkapitalrendite einem Volumen von einer Milliarde Euro. Die Entscheidung müsse aber auch im richtigen Kontext gesehen werden, so Garrido weiter. Der Markt sei nicht von einem positiven Urteil ausgegangen, sondern habe es immer als mögliches Aufwärtspotenzial gesehen. Auch der Strategieplan von E.on habe keine Verbesserung der Zinssätze vorgesehen.

Die Bundesnetzagentur hatte als regulierende Behörde die Zinssätze für die Jahre 2024 bis 2028 für bestehende Anlagen auf 3,51 Prozent und für Neuanlagen auf 5,07 Prozent festgelegt. Diese Entscheidung hatte ein Düsseldorfer Gericht im vergangenen Jahr gekippt. Die Karlsruher Richter hingegen gaben mit ihrer Entscheidung nun den festgelegten Zinssätzen statt.

Das sagt E.on selbst

Bei E.on zeigte man sich am Mittwoch enttäuscht: „Wir nehmen die kurzfristige Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Bedauern zur Kenntnis und werden die Auswirkungen analysieren“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Dafür will E.on allerdings die konkreten Entscheidungsgründe des Gerichts abwarten, die noch nicht vorlägen. Auf die Geschäftsplanung habe das Urteil keine Auswirkung, teilte der Konzern weiter mit. Es sei mit dem aktuellen Zinssatz auf Bestandsinvestitionen kalkuliert worden.

E.on (WKN: ENAG99)

An der Börse herrscht angesichts des Urteils Enttäuschung. Das Chartbild bei E.on hat sich massiv eingetrübt. Wer investiert ist, sollte den Stopp bei 11,00 Euro beachten, der angesichts der Verluste sehr nahe gerückt ist.

Enthält Material von dpa-AFX

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