Bereits im Juli hat das Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die StreamOn-Tarife der Deutschen Telekom gegen den Grundsatz der Netzneutralität verstoßen. Inzwischen hat sich der DAX-Konzern dazu entschlossen, das Angebot entsprechend anzupassen. Gewinner der Entscheidung sind die Kunden.
Das kostenlose Zusatzangebot der Deutschen Telekom für Filme und TV-Serien ist nun EU-weit verfügbar und das Videostreaming wird nicht mehr gedrosselt. Allerdings behält sich die Telekom die Option offen, StreamOn wieder auf Deutschland zu begrenzen, wenn dies rechtlich möglich ist.
Kunden freuen sich über die zusätzliche Einsatzmöglichkeit von StreamOn. Doch auch für die Telekom ist die Entscheidung kein Beinbruch. Der Konzern hätte auch die Möglichkeit, den Zusatzdienst einzustellen. Dies soll vorerst allerdings nicht geschehen – die zusätzlichen Belastungen für den Konzern durch die Ausweitung von StreamOn auf die EU halten sich voraussichtlich in Grenzen.
Die T-Aktie kann sich am Freitag derweil weiter von der 15-Euro-Marke lösen. Charttechnisch sieht es damit wieder besser aus. Konservative Anleger bleiben dabei. Das nächste Ziel liegt beim Jahreshoch bei 15,88 Euro.
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die durch die durch die Publikation etwaig resultierende Kursentwicklung profitieren: Deutsche Telekom.