Der umstrittene Fahrdienstvermittler Uber steht mit seinem Angebot UberPop in Deutschland vor dem Aus. In einer Grundsatzentscheidung hat das Landgericht Frankfurt dem Internetunternehmen in ganz Deutschland untersagt, Personenfahrten zu vermitteln. Das Geschäftsmodell mit dem Smartphone-Dienst sei rechtswidrig, entschied eine Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Mittwoch.
Rechtswidriges Geschäftsmodell
Schon in der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht zu erkennen gegeben, dass seiner Auffassung nach Ubers Geschäftsmodell gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt. Es handle sich um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen Mitfahrdienst. Ubers Anwälte hatten diese Auffassung zurückgewiesen.
Vision in Gefahr
Uber ist mit einem Marktwert von 40 Milliarden Dollar das wertvollste Start-Up der Welt. Auch Baidu, der Anbieter Chinas größter Suchmaschine, ist in Uber investiert. In den letzten Monaten haben sich allerdings die Visionen des amerikanischen Taxianbieters, in zahlreiche Länder außerhalb der USA zu expandieren, stark eingetrübt. Der Eintritt in den deutschen Markt ist nun gescheitert. Auch in anderen Ländern bilden sich Allianzen gegen Uber. So haben die chinesischen IT-Riesen Alibaba und Tencent eine Kooperation geformt, um gegen Ubers Markteroberung in China zu kämpfen.
(Mit Material von dpa-AFX)