Der Aktienkurs von Daimler ist seit März 2015 um mehr als 40 Prozent eingebrochen. Zu allem Übel wurde der Automobilhersteller vor Kurzem auch noch zur Rücknahme von 60.000 Diesel-Pkw aufgrund von Abgasmanipulation gezwungen. Das möchte sich Daimler nicht gefallen lassen und geht in einem Fall in Landshut in Revision.
Nach Auffassung des Gerichts wurde der Käufer getäuscht, da der angegebene Stickstoff-Grenzwert des Autos nur im Testszenario, nicht aber auf der Straße eingehalten werde. Daimler fühlt sich in diesem Zuge zu Unrecht behandelt und legt Berufung bei der nächsthöheren Instanz dem Oberlandesgericht ein.
Ein positives Urteil für Daimler auf der nächsten Ebene könnte etwas mehr Ruhe in dieser Angelegenheit bringen. DER AKTIONÄR rät Anlegern, erst nach klaren Kaufsignalen bei der Aktie wieder zuzugreifen.
Hinweis: Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die durch die durch die Publikation etwaig resultierende Kursentwicklung profitieren: Daimler.