Die Sachkenner des Aktionärsbrief verweisen auf die EU-Kommission, die ohne rechtliche Handhabe von Volkswagen fordert, den europäischen Geschädigten von Dieselgate eine vergleichbare Entschädigung zu zahlen, wie denen aus den USA. Das könnte Volkswagen so nicht leisten. Das Unternehmen müsste neue Aktien verkaufen oder sich aufspalten. Eben weil die EU-Kommission Volkswagen zu einer solchen Entschädigung nicht zwingen kann, dürfte eine solche Entschädigung nur ein Wunsch bleiben. Auch die Analysten von Goldman Sachs übertreiben, denn sie haben die Vorzugsaktie wegen des Brexit, also des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union, nun zum „Verkaufen“ empfohlen und das Kursziel von 120 auf 100 Euro gesenkt.
Die Sachkenner des Aktionärsbrief halten den aktuellen Kurs der Vorzugsaktie von Volkswagen dagegen für eine auf lange Sicht gute Einstiegsgelegenheit.