Die Bayer-Aktie konnte sich von dem Kurssturz infolge des negativen Urteils der Geschworenenjury im Zuge des Glyphosat-Prozesses in San Francisco bisher nicht erholen. Im Gegenteil: Die Papiere des deutschen Health-Care-Konzerns befinden sich jetzt nur noch ganz knapp oberhalb der wichtigen Unterstützungszone im Bereich 58/60 Euro. Kann dieser Bereich in den nächsten Wochen nicht nachhaltig verteidigt werden, droht dem Titel der Verfall auf ein neues Mehrjahres-Tief.
Strafschadensabschläge nicht vollständig ausgeschlossen
Die Anwältin des an Lymphdrüsenkrebs erkrankten Edwin Hardeman, Aimee Wagstaff, sagte bereits vor dem Prozessbeginn, wenn sie es mit ihrem Mandanten in die zweite Phase schaffe, stünden die Chancen gut, einen stattlichen Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. Ein etwaiger Schadensersatz wird Gegenstand einer zweiten Prozessphase sein, die schon am Mittwoch beginnen soll. Es wird hier um die Frage gehen, ob Monsanto haftbar gemacht werden kann und, wenn ja, in welchem Umfang.
Kommt die Jury im zweiten Teil des Verfahrens zu dem Schluss, dass Monsanto mögliche Krebsrisiken bewusst verschwiegen und die Öffentlichkeit getäuscht hat, sind sogenannte Strafschadensabschläge absehbar. Diese entsprechen in vielen Fällen einem Vielfachen des eigentlichen Schadensersatzes. Auf Bayer als Rechtsnachfolger von Monsanto kämen dann weitere Belastungen zu.
Weitere Juryurteile könnten zugunsten der Kläger ausfallen
Der DZ Bank-Analyst Peter Spengler hob den Bewertungsabschlag von Bayer nach dem negativen Urteil im Fall Hardeman von 17 auf 36 Milliarden Euro an. Spengler geht davon aus, dass die meisten Geschworenenurteile gegen Bayer zugunsten der Kläger ausfallen werden, da es sich bei den Geschworenenurteilen „augenscheinlich um Verzerrungen zugunsten des Außenseiters (Klägers)“ handele.
Sollte Spengler im Nachhinein Recht behalten, wäre das für Bayer fatal. Die Geschworenenjurys in den kommenden Prozessen könnten womöglich alle Studien zu Glyphosat berücksichtigen, auch die an Nagetieren und Zellkulturen erstellten. Diese Erhebungen sollen ein erhöhtes Krebsrisiko anzeigen. Das zumindest ist die Auffassung von Aimee Wagstaff.
Die Anwältin von Edwin Hardeman machte in dem Prozess darauf aufmerksam, dass ihr Mandant dem Unkrautvernichter Roundup über einen langen Zeitraum ungewöhnlich stark ausgesetzt war. Sie sagte: „Die Dosis macht das Gift. Je mehr man es anwendet, desto höher das Risiko.“
Warum die Risiken stetig zunehmen
Da der Fall Hardeman als „Bellwether Trial“ (also als Musterfall) eingestuft wurde, könnte die Entscheidung der Jury die Richtung vorgeben für mehr als 760 weitere bei dem Gericht in San Francisco anhängigen Glyphosat-Klagen. Viele Landwirte, Gärtner und Verbraucher können sich nun auf dieses Verfahren berufen.
Welches Risiko könnte dem Bayer-Konzern aber nun aus den anstehenden Glyphosat-Prozessen insgesamt erwachsen? Eine Erhebung von Daniel Wendorff zeigt auf, dass die durch das Herbizid verursachten Belastungen womöglich ein Volumen im zweistelligen Milliardenbereich erreichen werden. So hat der Commerzbank-Analyst jetzt in seine Modellrechnung für Bayer erstmals 15 Milliarden Euro an möglichen Schadensersatzzahlungen einkalkuliert.
Bayer-Aktie ist kein Kauf
Erst am 18. März 2019 hat ein dritter Glyphosat-Prozess begonnen. Da sich der Health-Care-Konzern insgesamt mit etwa 11.200 Glyphosat-Klagen konfrontiert sieht, bleibt die Bayer-Aktie angesichts der unkalkulierbaren Rechtsrisiken eine Black Box. Wie hoch der finanzielle Schaden aufgrund der anstehenden Prozesslawine schlussendlich ausfallen wird, bleibt völlig unklar. Angesichts dieser unübersichtlichen Ausgangslage verharren vorsichtige Marktteilnehmer daher weiter an der Seitenlinie und sehen von einem Einstieg in die Bayer-Aktie konsequent ab.