+++ Diese 15 Aktien starten jetzt erst durch +++
Foto: Shutterstock
02.06.2021 Michel Doepke

Bayer: Klage abgewiesen

-%
Bayer

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage aus dem Bayer-Konzern wegen der Zulassung eines fremden Tierarzneimittels für den deutschen Markt nach umfangreicher Prüfung abgewiesen. Die beiden klagenden Tochterunternehmen seien weder in deutschen noch in europäischen Grundrechten verletzt, teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Grundgesetz und Grundrechte-Charta der Europäischen Union führten hier zum selben Ergebnis.

Das Medikament, Baytril, stammt im Original von Bayer. Inzwischen sind auch Nachahmerpräparate anderer Hersteller auf dem Markt.

In dem Verfahren ging es um den Schutz von Dokumenten zu möglichen Umweltrisiken, die im Jahr 2004 auf Wunsch der britischen Zulassungsbehörden bei Bayer erstellt worden waren. Ein slowenisches Pharmaunternehmen hatte wenig später für die Zulassung seines Generikums in Großbritannien auf die Bayer-Daten zurückgegriffen. Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wiederum hatte diese britische Zulassung später anerkannt.

Die beiden Bayer-Töchter hatten gegen den so zustande gekommenen Zulassungsbescheid geklagt - die Daten seien Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Gerichte bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht hatten die Klage allerdings abgewiesen. Nun blieb auch die bereits im Jahr 2014 eingereichte Verfassungsbeschwerde erfolglos.

Die Verfassungsrichterinnen und -richter nutzten den Fall für grundsätzliche Anmerkungen zum Verhältnis von deutschen und europäischen Grundrechten. Dabei gehen sie davon aus, dass in EU-weit voll vereinheitlichten Bereichen durch die EU-Grundrechte ein hinreichender Grundrechtsschutz gewährleistet ist. Den deutschen Grundrechten komme hier nur eine Reservefunktion zu. Griffen hingegen deutsche Grundrechte, seien diese "im Lichte der Charta auszulegen".

Im Bayer-Fall kommt man nach beiden Maßstäben zum selben Ergebnis: Der etwaige Eingriff in die Berufsfreiheit diene dem Gemeinwohl und wiege auch nicht besonders schwer, hieß es. Außerdem sei es nicht Sache des Bundesamts, Mängel der britischen Zulassungsentscheidung zu prüfen - dagegen hätte Bayer in Großbritannien vorgehen müssen.

Bayer (WKN: BAY001)

Anleger sollten die abgewiesene Klage nicht überbewerten. Der größte Belastungsfaktor für das DAX-Unternehmen bleiben die Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten, denen Bayer nun mit einem Fünf-Punkte-Plan entgegnen will. Solang der Glyphosat-Streit nicht endgültig vom Tisch ist, sollten Anleger weiter einen Bogen um die Aktie machen. Zuletzt hat sich außerdem das Chartbild eingetrübt.

(Mit Material von dpa-AFX)

Behandelte Werte

Name Wert Veränderung
Heute in %
Bayer - €

Buchtipp: Winning the Loser's Game

„Winning the Loser's Game“ geht zurück auf einen Zeitschriftenartikel, für den Charles D. Ellis den renommierten Graham & Dodd Award erhielt. Darin plädierte der Autor zukunftsweisend für eine Strategie des diversifizierten, kostengünstigen Investierens in Indexfonds, die er in seinem Buch weiter ausbaute. Inzwischen liegt der Klassiker in der achten, aktualisierten Auflage vor und ist damit auf der Höhe der Zeit angekommen. Neu hinzugekommen sind unter anderem Kapitel darüber, wie Technologie und Big Data traditionelle Anlageentscheidungen infrage stellen und wie das Anlegerverhalten die Renditen beeinflusst. Außerdem werden neue Forschungsergebnisse vorgestellt, die für Ellis’ Ansatz sprechen, und vor der Anlage in Anleihen wird gewarnt. Ein umfassender Leitfaden für langfristige Investitionen, erfolgreich aktualisiert, um den Realitäten der heutigen Märkte gerecht zu werden.

Winning the Loser's Game

Autoren: Ellis, Charles D.
Seitenanzahl: 336
Erscheinungstermin: 13.02.2025
Format: Hardcover
ISBN: 978-3-86470-862-6

Jetzt sichern Jetzt sichern