Der seit Jahren mit milliardenteuren Glyphosat-Rechtstreitigkeiten ringende Bayer-Konzern hat zuletzt in den Vereinigten Staaten erstmals einen Prozess um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters gewonnen. Die Aktie kann davon allerdings nicht proftieren. Zwar geht es am heutigen Donnerstag um 0,8 Prozent nach oben, von einem Befreiungsschlag ist das Papier jedoch weiterhin weit entfernt.
Die Geschworenen befanden am Dienstag (Ortszeit) in Los Angeles, dass die Erkrankung eines Jungen mit dem Non-Hodgkin-Lymphom nicht auf die Verwendung des glyphosathaltigen Pestizids Roundup zurückgeht.
Wenngleich der aktuelle Fall nicht hochgerechnet werden sollte, zeige er, dass ein Glyphosat-Prozess gegen Bayer kein Selbstläufer sei, kommentierte ein Händler die jüngste Entwicklung. Der Fall könnte Bayer Argumente in den Vergleichsverhandlungen bei noch ausstehenden Klagen liefern.
So waren die Glyphosat-Klagen infolge einer Niederlage in einem Prozess im Sommer 2018 nach oben geschnellt. Zwei weitere Schlappen für Bayer folgten seither. Ungleich wichtiger als der aktuelle Sieg in dem Prozess in Los Angeles ist aber die anstehende Entscheidung des höchsten US-Gerichts in einem anderen Fall.
Denn: Bayer-Chef Werner Baumann setzt auf eine höchstrichterliche Entscheidung, um eine grundlegende Trendwende herbeizuführen. Dazu reichte Bayer im Sommer beim Supreme Court einen Antrag auf Revision des Falls Hardeman ein. Sollten die Richter ihn zur Entscheidung annehmen und später im Sinne von Bayer urteilen, hätte dies Signalwirkung. Die Deutschen versprechen sich, dann die Glyphosat-Streitigkeiten im Grunde beenden zu können.
DER AKTIONÄR bleibt bei seiner Meinung: Anleger sollten trotz des jüngsten Erfolges weiter einen Bogen um die Aktie von Bayer machen. Vorerst gilt es bei dem Papier, dass die gestartete Bodenbildungsphase erfolgreich abgeschlossen werden kann.
(Mit Material von dpa-AFX)