Die Chemiekonzerne Bayer und Syngenta sind mit ihren Klagen gegen EU-Verbote einiger für Bienen möglicherweise gefährlichen Insektengifte vor dem EU-Gericht gescheitert. Die Insektizide unterliegen nun weiterhin den von der EU-Kommission im Jahr 2013 verhängten Beschränkungen beim Einsatz, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Dabei geht es um die drei sogenannten Neonikotinoide Clothianidin (Bayer), Imidacloprid (Bayer) und Thiamethoxam (Syngenta). Diese werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die insbesondere Bienen anziehen. Erst kürzlich hatte die Kommission deren Einsatz noch weiter beschränkt und ein komplettes Freilandverbot verhängt.
Für den deutschen Chemiekonzern BASF sah es am Donnerstag hingegen besser aus. So gaben die Richter einer ähnlichen Klage des Unternehmens zumindest zum Teil statt. Das Mittel aus der Gruppe der Phenylpyrazole darf künftig wieder auf Feldern ausgebracht werden. Sie erklären die Beschränkung für den Einsatz des Pestizids Fipronil für nichtig. Das Mittel aus der Gruppe der Phenylpyrazole darf künftig wieder auf Feldern ausgebracht werden. Grund: Die bisherige Beschränkung war ohne vorherige Folgenabschätzung ergangen. Saatgut darf mit dem Mittel allerdings weiterhin nicht vorbehandelt werden. Weil BASF selbst keine Saatgüter vertreibe, treffe das Verbot den Konzern nicht unmittelbar, argumentierte das Gericht. Der Skandal um Fipronil-Funde hatte im Sommer 2017 wochenlang für Aufregung in der EU und der Schweiz gesorgt. Ende Juli war bekannt geworden, dass Millionen von Hühnereiern mit der Chemikalie verseucht sind.
Während Bayer insbesondere wegen der geplanten Monsanto-Übernahme nicht zu den Favoriten des AKTIONÄR zählt, bleibt BASF weiter auf der Kaufliste. Zumal auch die operativen Geschäftsaussichten bei BASF weiterhin gut sind und im Falle der Genehmigung der Übernahme von Monsanto durch Bayer BASF auf einen Schlag ein wichtiger Player in zwei strategisch wichtigen Märkten wird. Anleger können weiter zugreifen, der Stopp sollte bei 75,00 Euro belassen werden.